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JVA-7 Artikel | Nr. 7-2013 | 03.04.2013
Die kleine Gemeinde Trossingen-Schura führt eine Bürgerbefragung über den geplanten JVA Standort auf Tuninger bzw. Weigheimer Gemarkung durch!
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JVA-6 Artikel | Nr. 6-2013 | 21.03.2013
Gemeinderat beschloss einstimmig einen Bürgerentscheid über den Gefängnisstandort TUNINGEN durchzuführen!
- News-Tuningen -
JVA-3 Artikel | Nr. 3-2013 | 06.02.2013
Erstes Treffen von Rupert Kubon und Jürgen Roth mit Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart!
- News-Tuningen -
JVA-2 Artikel | Nr. 2-2012 | 20.12.2012
Erstplatzierter Standort im Suchlauf für den Neubau eines Grossgefängnis ist die Gemeinde Tuningen!
JVA - Gefängnis - Neubauvorhaben vom Land Baden-Württemberg
Tuningen. Geleitwort: Hier finden Sie ab jetzt alle Informationen bzw. Artikel zu den aktuellen Entscheidungen über das neue JVA-Gefängnis-Projekt
(Neubaupläne)
vom Land Baden-Württemberg mit dem
Für und Wider
einer Ansiedlung einer solchen Jusitvollzugsanstalt (Gefängnisses) auf Tuninger und Weigheimer Gemarkung.
Basisinformationen zum geplanten Gefängnis Tuningen VS-Weigheim
1 Nachfolgend finden sie Basisinformationen mit Stand vom 20.12.2012, aktuelle Artikel zur JVA bzw. des geplanten Gefängnisses in Tuningen / VS-Weigheim finden Sie in den oben aufgeführten Artikeln (Website-Edition).
Das Land plant demnach auf der Gemarkung von Tuningen bzw. grenzüberschreitend
auf der Gemarkung von VS-Weigheim die Errichtung einer Jusitvollzugsanstalt (Gefängnisneubau)
mit mind. 500 Haftplätzen / Gefangenen sowie ca. 220 Arbeitsplätzen für eine zukünftige menschenwürdige Unterbringung von verurteilten
Straftätern mit vorwiegend langjährig zu verbüssenden Freiheits- bzw. Haftstrafen,
für die vier Landgerichtsbezirke Hechingen, Rottweil, Waldshut-Tiengen und Konstanz mit ihren zahlreich untergegliederten Bezirksamtsgerichten.
1.1 Landgerichtsbezirk Hechingen
und den vier Bezirks-Amtsgerichten (Albstadt, Balingen, Hechingen, Sigmaringen)
und den staatlichen Notariaten.
1.2 Landgerichtsbezirk Rottweil
und den fünf Bezirks-Amtsgerichten (Spaichingen, Tuttlingen, Oberndorf, Horb, Freudenstadt)
und den staatlichen Notariaten.
1.3 Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen
und den vier Bezirks-Amtsgerichten (Bad Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim)
und den staatlichen Notariaten.
1.4 Landgerichtsbezirk Konstanz
und den sechs Bezirks-Amtsgerichten (Donaueschingen, Radolfzell, Singen am Hohentwiel, Stockach, Überlingen, Villingen-Schwenningen)
und den staatlichen Notariaten.
1.5
Laut dem leitenden Baudirektor Thomas Steier von der Außenstelle Rottweil der "Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz",
soll der Raum Rottweil mittelfristig eine grosse JVA-Anlage erhalten, wie sie bereits in Offenburg realisiert wurde.
1.6
Die neue JVA stellt den Lückenschluss zwischen der sehr modernen JVA-Offenburg im Nordwesten (Regierungsbezirk Freiburg)
und der JVA-Ravensburg im Südosten (Regierungsbezirk Tübingen) dar.
Durch die Bildung von Vollzugsschwerpunkten soll der Justizvollzug in Baden-Württemberg
in baulich-struktureller Hinsicht optimiert werden.
1.7
Im Norden, in der JVA-Stuttgart gibt es auch grosse Veränderungen,
dort werden derzeit (seit 09.11.2012 bis 2015)
52,5 Millionen Euro in den Neubau von fünf neuen Hafthäusern investiert,
incl. einer neuen Infrastruktur für die Wärme-, Strom- und Wasserversorgung sowie
einer neuen Heizzentrale mittels eines Blockheizkraftwerks (BHKW) für Strom und Wärme.
1.8
Im Süden wurde in der JVA Konstanz,
am 29. Oktober 2012, ein neues Torwach- und Verwaltungsgebäude für 6,4 Millionen Euro offiziell eröffnet.
Konstanz ist für den Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und drei Monaten zuständig.
Die folgenden Informationen erlauben einen kurzen Einblick in das aktuelle Projekt:
Grundwissen: Was sie als Tuninger bzw. VS-Weigheimer wissen sollten!
(1) Das Projekt soll in einem guten konstruktiven, demokratischen, ergebnisoffenen und transparenten Verfahren mit dem
Bürger- und Oberbürgermeister sowie der Ortsvorsteherin (Tuningen, Villingen-Schwenningen, Weigheim),
den Gemeinderäten und dem Ortschaftsrat (Tuningen+Villingen-Schwenningen, Weigheim)
sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, der Stadt und dem Teilort (Tuningen, Villingen-Schwenningen, Weigheim),
entschieden und eine übereinkommende und überzeugende Lösung
mittels einer gemeinsamen, sachorientierten und konkreten Diskussion gefunden werden,
um Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz zu erhöhen und nicht ins Querulantentum (unzählige Leserbriefe) abzudriften.
(2) Tuningen hat 2.900 Einwohner auf einer Fläche von 15,59 km², 797 wurde Tuningen erstmalig urkundlich erwähnt, 1997 war 1200-Jahr-Feier.
(3) Weigheim hat 1.250 Einwohner auf einer Fläche von 7,44 km², 763 wurde Weigheim erstmalig urkundlich erwähnt, 2013 ist 1250-Jahr-Feier.
(4) In einer PM des Justizministerium Baden-Württemberg vom 09.12.2011, stellte Justizminister Rainer Stickelberger fest:
„Klar ist aber, dass am Ende des Prozesses eine Entscheidung für einen geeigneten Standort stehen muss.“
2.1 Neustrukturierung des Justizvollzugs mittels eines Neubauvorhabens im südwürttembergischen Bereich von Baden-Württemberg -
Für den Neubau ist das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Stuttgart) verantwortlich
und wird in der Abteilung 4, der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung (Konstanz) geplant, die auch das
Planfeststellungsverfahren derzeit durchführt.
Thomas Knödler ist Ministerialdirigent im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und Leiter der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung in Baden-Württemberg.
Für den späteren Betrieb der Anstalt ist das Justizministerium (Stuttgart) zuständig.
(1) Laut des Justizministeriums Baden-Württemberg, mit
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD), Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg,
liegt die grundsätzliche Entscheidung der Bauleitplanung in den jeweiligen Gemeinderäten der betroffenen Orte.
Somit liegt die Bauleitplanung, der Bebauungsplan und der Aufstellungsbeschluss in Tuninger und Villingen-Schwenninger bzw. Weigheimer Hand.
Die am 12. Mai 2011 im Landtag vereidigte Grün-Rote Landesregierung ist mit der Überschrift „Politik des Gehörtwerdens“ angetreten!
(2) Die Landesregierung startet im ersten Quartal 2013 mit einem neuen Online Bürgerbeteiligungsportal,
dabei soll unter anderem auch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger zu
diversen aktuellen Projekten eingeholt werden.
Weitere Informationen - zur Webseite des Bürgerbeteiligungsportals der Landesregierung BW:
URL: www.baden-wuerttemberg.de/de/beteiligungsportal-info
4 FNP und Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt / Gemeinde
Die städtebauliche Planung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt / Gemeinde und erklärt sich aus der grundgesetzlich geschützten Planungshoheit der
Gemeinde gem. Art. 28 II GG.
Tuningen und VS-Weigheim ist Planungsträger, somit ist das Land im Vorfeld auf diese Kommunen angewiesen, bis die entsprechende Unterschrift geleistet ist.
Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die Grundzüge der geplanten räumlichen Ordnung fest und soll ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Leitbild widerspiegeln.
Der FNP ist dabei der vorbereitende Bauleitplan und das massgebende generelle Planwerk für die räumliche Gemeindeentwicklung,
dabei werden Bebauungspläne aus dem FNP heraus entwickelt.
Dabei ist aber der Planungsspielraum durch die Ziele der Raumordnung und durch einzelne Fachplanungen des Bundes bzw. Landes begrenzt.
5 Planungsspielraum der einzelnen Kommune eingeschränkt
Der Planungsspielraum der Kommune Tuningen ist eingeschränkt z.B.
durch den höhergestellten verbindlichen Landesentwicklungsplan BW (LEP 2002), der aufgrund von § 6 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes (LplG) verordnet wurde
und dem noch höheren Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) der Bundesrepublik Deutschland
(sowie der nochmals übergeordneten Ebene Europa),
gegenübersteht.
Auch ein Regionalplan des Regionalverbandes (Schwarzwald-Baar-Heuberg) steht über den Plänen der kleineren Kommunen.
Es müßen zudem Fachpläne des Verkehrsrechts und Wasser- und Immissionschutzrechts, der Abfallwirtschaftsplanung, dem Forstlichen Rahmenplan,
Landschaftsrahmenprogramm, Landschaftsrahmenpläne und der Brandschutz berücksichtigt werden.
5.1 Die benachbarten Gemeinden haben die Möglichkeit einer gemeinsamen Flächennutzungsplanung
und sollen gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 BauGB, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen,
wenn ihre Entwicklung im wesentlichen durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt werden,
oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht.
§ 1 Abs. 7 BauGB schreibt vor, dass die Gemeinde die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen hat.
6 Einflussnahme durch das europäische Komitee CPT:
Auch das CPT, ein europäisches Komitee („Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“),
macht Anregungen und Verbesserungsvorschläge für menschlichere Verhältnisse (der Insassen) in einer JVA bzw. in einem Gefängnis.
Das CPT kann in Mitgliedstaaten unangemeldet Haftorte besuchen und bewerten, der daraus folgende Bericht wird an die zuständige Regierung geschickt
und um entsprechende Antwort gebeten.
Den aktuellen Bericht in Deutsch des CPT und die Stellungnahme Deutschlands, finden sie hier: (» http://www.cpt.coe.int/documents/deu/2012-06-inf-deu.pdf)
7 Überregionale Funktionen vom Land oder der Region
Den Kommunen können wie hier bei der Ansiedlung der JVA überregionale Funktionen
durch ein Landesentwicklungsprogramm oder einen Regionalplan
zugewiesen werden und es wird somit die sonst geforderte organische Siedlungsentwicklung einer Kommune ausser Kraft gesetzt.
Selbst wenn sich das Objekt derzeit oder später als ungünstig herausstellt, stehen die überregionale Funktionen über
unseren Flächennutzungswünschen, heute und auch in der Zukunft.
Wenn der Tuninger Flächennutzungsplan nicht als bindende Satzung beschlossen wird, ist er auch kein bindendes Ortsrecht und hat dem
Bürger gegenüber in der Regel keine unmittelbare rechtliche Auswirkung, sondern stellt nur für die Gemeinde eine rahmensetzende Selbstbindung dar.
Das Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan (FNP),
das der verbindlichen Bauleitplanung der darauf folgende Bebauungsplan (BP).
Die Gemeinde bzw. Stadt entscheidet im Stadt- bzw. Gemeinderat durch Beschluss über die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
9.1 Der Flächennutzungsplan bindet die Gemeinde:
Der Flächennutzungsplan (bindet) die Gemeinde bei allen weiterführenden Planungen
und sonstigen raumwirksamen Beschlüssen und bindet auch die an der Planaufstellung beteiligten Fachbehörden wie z.B. die Landesbehörde
(bis zur Neuaufstellung bzw. Veränderung des aktuellen FNP).
9.2 Landschaftsplan LP der VVG Villingen-Schwenningen:
Im Auftrag der VVG der Stadt Villingen-Schwenningen (Vereinbarte Verwaltungs-Gemeinschaft VG-Schlüssel VG32604),
erstellte die Firma faktorgruen 2008 einen "Landschaftsplan Villingen-Schwenningen ab 2009"
(umfasst den gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft mit 104,27 km²).
Der Landschaftsplan (Planungsgrundlage / Arbeitskonzept) ist eine Vorbewertung für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren,
deren Aussagen in den Flächennutzungsplan übernommen werden und darauf folgend im
Objektplan auf der Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsebene und / oder im Ausführungsplan, umgesetzt werden.
Dokument: (» Bundesamt für Naturschutz - Planwerke der Landschaftsplanung)
9.2.1 Landschaftsplan LP aufgrund des Bundesamtes für Naturschutz:
Im gemeinschaftlichen Landschaftsplan (Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen) werden die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in den Flächennutzungsplan integriert, mit dem
Ziel eines Ressourcenschutzes für Boden, Wasser, Klima und Luft.
Die Planungen werden aufgrund der Rechtsvorschrift des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
"Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz-NatSchG)", durchgeführt.
9.2.2 VVG Zusatzinformationen - Einwohner - Fläche:
- Villingen-Schwenningen, 81.000 Einwohner - 165,48 km²
- Niedereschach, 6.000 Einwohner - 33,07 km²
- Brigachtal, 5.200 Einwohner - 22,80 km²
- Dauchingen, 3.600 Einwohner - 10,04 km²
- Mönchweiler, 3.100 Einwohner - 9,60 km²
- Tuningen, 2.900 Einwohner - 15,59 km²
- Unterkirnach, 2.700 E. - 13,17 km²
9.3 Raumwiderstandskarte in 5 Kategorien unterteilt:
In der Raumwiderstandskarte sind die Konfliktpotentiale in 5 Kategorien unterteilt:
extrem hoch (rot),
sehr hoch (orange),
hoch (gelb),
vorhanden (hellgrün)
und gering (grün).
Die zu überplanende Fläche des Gefängnisbereiches in Tuningen und VS-Weigheim ist mit sehr hoch (orange) eingefärbt =
Tragfähigkeit für Flächeninanspruchnahme sehr stark eingeschränkt.
Dokument: (» faktorgruen - Landschaftsplan Villingen-Schwenningen)
9.4 Villingen-Schwenningen und eingemeindete Stadtteile:
Tuningen und VS-Weigheim sind die südöstlichsten Gemeinden in der
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft.
Zu Villingen-Schwenningen (seit 1. Januar 1972) gehören die Städte Villingen, Schwenningen und die 9 eingemeindeten Stadtteile
Obereschach,
Weilersbach,
Weigheim,
Mühlhausen,
Marbach,
Rietheim,
Pfaffenweiler,
Tannheim und Herzogenweiler (Start der Aufzählung im Norden, dann im Uhrzeigersinn).
Tuningen ist eine selbstständige Gemeinde, arbeitet aber in einer Verwaltungsgemeinschaft mit dem Oberzentrum Villingen-Schwenningen zusammen!
10 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im FNP
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Bürger für den Flächennutzungsplan, könnte mit einer Bürgerversammlung ausgerufen werden.
(Öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinde Tuningen zu einer möglichen Ansiedlung einer JVA in Tuningen in der Festhalle).
Eine gute Akzeptanz in der Tuninger Bevölkerung ist ein sehr wichtigstes Entscheidungskriterium für das Land bei der (späteren) realen Standortauswahl,
Ängste müssen genommen werden!
Die planende Gemeinde Tuningen / Stadt Villingen-Schwenningen soll frühzeitig die Konsequenzen der Planung aus Sicht der Bürger/innen kennenlernen.
Bei umfassenden Beteiligungsverfahren können die Ergebnisse in Form eines Bürgergutachtens zusammengefasst und festgehalten werden
und somit als zusätzliche Planungsgrundlage in das weitere Verfahren mit eingebunden werden.
11 Baugesetzbuch (BauGB) § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans Abs. 5. steht: (Vollzitat)
„Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der
Flächennutzungsplan wirksam. Ihm ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie
die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan
berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Jedermann kann den Flächennutzungsplan,
die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.“
Mit dem Baugesetzbuch (BauGB), wird die Kommune verpflichtet und ermächtigt, eine Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, §§ 1 ff. BauGB) in eigener Verantwortung aufzustellen.
Mit einem Bürger- bzw. Einwohnerantrag wird das Ziel verfolgt, dass sich der Gemeinderat (Gemeinderat, Ortschaftsrat) auf Druck
eines Teils der Bevölkerung mit dieser Angelegenheit ernsthaft auseinandersetzten muss.
Der Bürger- bzw. Einwohnerantrag führt dabei nicht zu einem Bürgerentscheid und ist kein Rechtsinstitut der Mitbestimmung,
da es sich nur um eine Beratungsinitiative handelt, dennoch ist ein Einwohnerantrag sehr ernst zu nehmen, er muss aber
vor der Durchführung eines gesetzlich bestimmten Beteiligungs- oder Anhörungsverfahrens gestellt worden sein, auch ist die
Zwei-Wochen-Frist zu beachten, die nach einem bereits gefassten Beschluss des Gemeinderats, in Kraft tritt.
Ohne bzw. vor einem Ratsbeschluss gibt es keine Fristsetzung.
13.1 Bürgerantrag in Baden-Württemberg:
Ein Bürgerantrag muss ein "Ziel und Begründung", sowie eine Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger enthalten.
Mindestens drei Prozent
(» § 20 Bürgerantrag 3 v. 100)
aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde müssen den Bürgerantrag mit ihrer Unterschrift unterstützen -
(ca. 67 Unterschriften in Tuningen).
Auch wenn sich der Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat mehrheitlich für die Pläne vom Land ausspricht,
kann ein nachfolgend eingebrachter Bürgerantrag (von ortsansässigen Bürger/innen), wenn er formal vom Gemeinderat zulässig anerkannt wird (Zulässigkeitsprüfung), bei einer nachfolgenden neuen Abstimmung zu einem Umkehrergebnis führen.
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemeindeordnung - GemO)
in der Fassung vom 24. Juli 2000
§ 20 b
Bürgerantrag: Originalauszüge aus dem Gesetz:
„(1) Die Bürgerschaft kann beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt (Bürgerantrag).
[...]
(2) Der Bürgerantrag muss schriftlich [...]
innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein.
[...]
(3) Über die Zulässigkeit des Bürgerantrags entscheidet der Gemeinderat.
Ist der Bürgerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln;
[...]“
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren - Gemeindeangelegenheit:
BM Jürgen Roth kann den Gemeinderat abstimmen lassen, ob bei der
Ansiedlung der neuen JVA, die Bürger mittels eines Bürgerentscheid in die Entscheidung mit eingebunden werden
(Direkte Mitbestimmung / Zugriff auf die Kommunalpolitik).
Um diesen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, ist eine Zweidrittelmehrheit aller Gemeinderäte erforderlich.
13.2.1 § 21 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren in der Gemeindeordnung (GemO):
Bei einer positiven Entscheidung des Gemeinderates zum Bürgerentscheid, müssen dann 25 Prozent aller stimmberechtigten Tuninger Bürger/innen,
diesen Bürgerentscheid unterstützen.
Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde,
sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet
(Erfolgs- oder Zustimmungsquorum).
Je höher die Abstimmungsbeteiligung (Wähler/innen), desto einfacher werden die geforderten 25% erreicht.
„Egal wie sie abstimmen, bitte gehen sie zur Wahl!“
13.2.2 Auf einem amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid der Gemeinde Tuningen 2013, könnten sie dann JA oder NEIN ankreuzen.
Dabei könnte die Abstimmungsfrage folgendermassen lauten:
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Tuningen auf das Angebot des Landes Baden-Württemberg zum Bau einer geschlossenen
Justizvollzugsanstalt eingeht und die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt an dem Standort Schonwiesen/Viehweide erfolgt?"
Die Zahl der Wahlberechtigten in Tuningen beträgt ca. 2.215, somit würden 554Stimmen für einen positiven bzw. negativen Entscheid reichen.
13.2.3 Beispiel 1:
Es beteiligen sich 842 Bürger (38%) an der Abstimmung, davon stimmen 500 (59,4%) für und 342 (40,6%) gegen das Begehren.
500 bedeuten ein Zustimmungsquorum von 22,6% (500:2215*100). Der Bürgerentscheid war nicht erfolgreich.
13.2.4 Beispiel 2:
Es beteiligen sich 997 Bürger (45%) an der Abstimmung, davon stimmen 600 (60,0%) für und 397 (40,0%) gegen das Begehren.
600 bedeuten ein Zustimmungsquorum von 27,0% (600:2215*100). Der Bürgerentscheid war erfolgreich, da die 25%-Grenze von 554 Tuninger-Stimmen erreicht wurde.
Sie sehen, nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist wichtig, sondern auch die Wahlbeteiligung.
Die Bindungswirkung des Ergebnisses des Bürgerentscheides, beträgt gemäß
§ 21 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung (vom 24. Juli 2000 | gültig ab 01.01.2009), drei Jahre.
13.3 Die Macht des Bürgers in Baden-Württemberg:
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg im Geschäftsbereich des Staatsministeriums Baden-Württemberg informiert: (» URL:)
„Der Bürger steht in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg der Anordnung nach vor Gemeinderat und Bürgermeister.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Institutionen für den Bürger da sind, sich nur legitimieren können unter Berufung auf ihn,
auf seinen Auftrag und auf die Leistungen, die man für ihn erbringt.“
13.4 Bürgerbegehren einreichen:
Über ein Bürgerbegehren brauchen sie sich (noch) keine Gedanken machen, da allerorts die Mitbeteiligung zugesprochen wurde!
14 Schema - Verwaltungsschritte bzw. Planungszeitraum
Der Planungszeitraum liegt bei ca. 20 Monaten* und der der später folgenden Bauausführung bis zur schlüsselfertigen Übergabe des
ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private-Partnerschaften)
bei nochmals ca. 32 Monaten*.
* Ungefähre Zeitdaten, wenn sich der Rechtsausschuss des Landtages BW nicht mit dem
Neubau befassen muss (Proteste der Gemeinde Tuningen/Weigheim vs. Villingen-Schwenningen).
Der erste Spatenstich für eine neue Justizvollzugsanstalt (JVA) könnte schon im Sommer 2014 erfolgen.
Wie sich das laufende Verfahren entwickelt, kann nicht genau vorausgesehen werden, darum handelt es sich
beim nachfolgenden Beispiel um ein mögliches Planungsszenario.
1. Planskizze:
Die "Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung" erstellt einen Entwurf / Planskizze. 2. Aufstellungsbeschluss:
Der Bebauungsplan wird aufgrund eines Aufstellungsbeschlusses der Gemeinderäte (evtl. beschliessender Ausschuss) aufgestellt und öffentlich bekannt gemacht. 3. Landesplanung:
Die für Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle wird beteiligt (BauGB und BauZVO). 4. Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Der Gemeinderat wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) beschliessen und 4 Wochen öffentlich auslegen. 5. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Scoping):
Nach
§§ 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) wird die frühzeitige Beteiligung von Behörden oder sonstiger Träger in Form eines schriftlichen Beteiligungsverfahrens durchgeführt und eine Stellungnahme angefordert.
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (Umweltprüfung).
6. Billigung des Entwurfes und Beschluss zur öffentlichen Auslegung:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und billigt auch den Umweltbericht und macht einen Auslegungsbeschluss zur Bekanntmachung in der Öffentlichkeit. 7. Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus einer Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
einschliesslich der Begründung und einem Umweltbericht werden 4 Wochen öffentlich ausgelegt. 8. Eingeschränkte Beteiligung, eventuelle Änderung des Bebauungsplanes:
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird nach der öffentlichen Auslegung eventuell verändert.
Es wird eine eingeschränkte Beteiligung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB durchgeführt.
9. Stellungnahme der Behörden / Träger: Rückäußerungen -
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 10. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung:
Der Gemeinderat wird in einer Sitzung die erneute öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB beschliessen.
Der Beschluss wird wieder ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Änderung des
Bebauungsplanentwurfes berührten Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 i.V.m. §
3 Abs. 2 und 3 BauGB beteiligt.
11. Erneute öffentliche Auslegung:
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus einer Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
einschliesslich der Begründung und einem Umweltbericht werden wieder 4 Wochen öffentlich ausgelegt. 12. Abwägungsergebnisse:
In einer oder mehreren Gemeinderatssitzungen werden vorgebrachte Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und das
Ergebnis der Abwägung, diesen ca. 4-5 Wochen später mitgeteilt. 13. Ausfertigung eines modifizierten Planes:
Ein neuer Plan wird von der Hochbauverwaltung erstellt, der Entwurfsverfasser bestätigt die Korrektheit der neuen Ausfertigung. 14. Absegnung durch Vermessungsamt:
Der Grenzverlauf im Plan und die Bezeichnung der Flurstücke werden vom Amtsleiter des Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Vermessungsamt) abgesegnet. 15. Satzung beschliessen:
Der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen
wird im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird mit Beschluss des Gemeinderates in gleicher Sitzung oder einer weiteren gebilligt.
- Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird ausgefertigt. 16. Die Genehmigung der Bebauungsplansatzung:
Die Genehmigung der Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Textteil (Teil B) werden mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde mit Nebenbestimmungen
und Hinweisen erteilt. 17. Katastervermerk:
Die verwendete Planunterlage enthält den Inhalt des Liegenschaftskatasters und weist die
planungsrelevanten baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach.
Sie ist hinsichtlich der planungsrechtlichen Bestandteile geometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit
der neuzubildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.
18. Ausgefertigung der Bebauungsplansatzung
Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird ausgefertigt.
19. Die Erteilung der Genehmigung der Bebauungsplansatzung
Die Erteilung der Genehmigung der Bebauungsplansatzung sowie die Stelle, bei der der Plan
mit Begründung auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist,
wird ortsüblich bekannt gemacht.
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf Rechtsfolgen und weiter auf
Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen worden. 20. Die Satzung tritt in Kraft:
Die Satzung tritt in Kraft.
Baurecht - Grundstücksbesitz - Baubeginn:
Sobald das Land BW das Baurecht hat und im Besitz des Grundstücks ist, wird mit dem Bau begonnen.
15 Aktuell - Grossangelegter Suchlauf für neuen JVA-Gefängnis Standort
Der neu JVA bzw. Gefängnisstandort wurde nach einem grossangelegten Suchlauf
in der Gebietskulisse des Städtedreieck Rottweil, Donaueschingen, Tuttlingen
und der abschliessenden fachlichen Bewertung aller infrage kommenden Standorte entsprechend der Rangfolge der Ergebnisse
von der Arbeitsgruppe mit
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen),
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) sowie
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch, den 19. Dezember 2012, ausgewählt bzw. bekannt gegeben.
16 Geschichte - Rottweil gefangen im (eigenen) Suchlauf
Seit 2008 herscht im Rottweiler Raum ein sehr grosses Tohuwabohu über die Ansiedlung einer neuen JVA bzw. eines Gefängnisses.
Immer wieder wurde auch mangelnde Transparenz bei der Suche nach einem Standort
für eine neue Justizvollzugsanstalt (JVA) im Raum Rottweil angeprangert.
Alle aktuellen Karten (Berichte / Pläne) müssen schnellstmöglich (nicht zeitnah) auf den Tisch,
denn die sehr langen Verzögerungen im Suchlauf belasten auch die Gefangenen in den alten, nicht modernisierungsfähigen
kleineren Anstalten und tragen somit nicht zu einer Verbesserung der Haftbedingungen im täglichen (wohnortnahen) Vollzug und somit zu einer
geforderten erfolgreichen Resozialisierung bei.
16.1
Die Landesregierung von Baden-Württemberg im Kabinett Oettinger II (CDU und FDP),
in einer PM vom 10.07.2007 vom damaligen Finanzministerium (FM) Baden-Württemberg,
seit 12.5.2011 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW),
der damalige Ministerpräsident Günther H. Oettinger, der damalige Justizminister Ulrich Goll und der damalige Finanzminister Gerhard Stratthaus,
erklärten das beschlossene Haftplatzentwicklungsprogramm „Justizvollzug 2015“:
„Es sieht Neubauten in Offenburg und in Rottweil, Erweiterungen an fünf Standorten, u.a. in den Justizvollzugsanstalten (JVAen) Stuttgart-Stammheim, Ravensburg und Mannheim, sowie die Schließung von 13 kleineren Anstalten vor.“
Mit dem Bau in Rottweil sollte schon im Jahr 2010 begonnen werden.
16.2 Geschichte - Wir halten weiterhin am Standort Rottweil fest
Die Landesregierung von Baden-Württemberg im Kabinett Oettinger II (CDU und FDP),
in einer PM vom 16.10.2008 vom damaligen Finanzministerium (FM) Baden-Württemberg:
„Die Standortsuche für die neue Justizvollzugsanstalt in Rottweil wird fortgesetzt.
Der bisher in Betracht gezogene Bereich Stallberg scheidet aus, weil [...]
ein erhöhtes Baugrundrisiko besteht.
[...]
Wir halten weiterhin am Standort Rottweil fest, so Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer [...] am Mittwoch (15. Oktober 2008) in Stuttgart.
[...]
Bei zwei der insgesamt vier Probebohrungen wurden Karsthohlräume von mehreren Metern Durchmesser durchbohrt. [...]
In der neuen JVA Rottweil sollen rund 600 Haftplätze entstehen, [...]
Durch den Neubau würden [...] 250 Arbeitsplätze [...] geschaffen. Die Fertigstellung der neuen JVA ist für 2015 geplant.
Quelle: Finanzministerium.“
16.3 Geschichte - Der Neubau [...] im Großraum Rottweil
Die Landesregierung von Baden-Württemberg im Kabinett Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen und SPD),
in einer PM vom 09.12.2011 vom Justizministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg:
„Justizminister Rainer Stickelberger und Wolfgang Leidig, Ministerialdirektor im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, haben die Planungen bekräftigt, im Raum Rottweil eine neue Justizvollzugsanstalt zu bauen.
Sie sagten zu, dafür einen neuen Standortsuchlauf zu starten. [...].
Der Neubau [...] im Großraum Rottweil ist ein wichtiger Bestandteil [...] des Justizvollzugs in Baden-Württemberg [...]
Dennoch dürfe nicht über die Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort hinweggegangen werden.
[...]
Klar ist aber, dass am Ende des Prozesses eine Entscheidung für einen geeigneten Standort stehen muss [...]
.“
16.4 Geschichte - Ehemalige Standorte im Rottweiler Suchlauf
Viele Standorte waren im Rottweiler Suchraum, wie zum Beispiel:
16.4.1 Standort - „Stallberg“
Der landeseigene „Stallberg“ wurde schon vor 37 Jahren (1975) einvernehmlich vom Land Baden-Württemberg
und der Stadt Rottweil als neuer Gefängnisstandort präferiert (Flächennutzungsplan aus den 70er-Jahren).
2008 erfolgten bereits geologische Untersuchungen von der Materialprüfungsanstalt der Universität Stuttgart,
dass ein geotechnisches Gutachten zum Baugrund erstellt hatte und feststellte, dass mächtige Grundgipsschichten
beim Bau von großflächigen Gebäuden mit größeren Geländeeinschnitten, überdurchschnittliche hohe geologische Risiken beeinhalten
(Quellvorgänge, Gipsauslaugungshohlräume).
16.4.2 Standort - „Bitzwäldle“ (Zepfenhan)
Das landeseigene „Bitzwäldle“ (Staatsforstverwaltung) hatte folgende Einschränkungen / Gegner:
- Denkmalschutzbehörde fand unbekannte Bodendenkmäler (Keltengräber)
- BI gegen Grossgefängnis in Rottweil (gegr. 2.2.2010), des Verein zur Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft e.V.
- Verkehrsanbindung / Feuchtgebiet ist ökologisch wertvoll / Baumbestand
- Fachzeitschrift GEO bezeichnet den Bitzwald als Naturparadies
Eine umfassende Reportage wurde in der Septemberausgabe des Magazin GEO Nr. 09/2011 abgedruckt.
GEO Nr. 09/2011, GEO-Tag der Artenvielfalt,
"Rettet den Bitzwald - ein Wald der Artenvielfalt - Rottweil".
Aktion:
(» Geo-Artenvielfalt: Aktion: Rettet den Bitzwald ein Wald der Artenvielfalt)
Programmblatt:
(» Geo-Artenvielfalt: Programmblatt zum Geo-Tag Bitzwald: 24-Stunden-Inventur)
- zu viele Privateigentümer, 39 Flurstücke mit 26 Eigentümern
- BI gegen Großgefängnis Neukirch-Zepfenhan (gegr. 2.2.2010)
- Gefälle im Randbereich
16.4.4 Standort - „Esch“
- ökologische Gründe / hohe Erschließungskosten
- Bürgerinitiative Neckarburg ohne Gefängnis (2009)
Das Land BW kaufte damals eine 14 Hektar grosse, landwirtschaftliche Fläche
vom Grafen von Bissingen für rund 2 Euro / m2 - Im Falle eines Gefängnisneubaus
sollte der Quadratmeterpreis auf 14 Euro steigen.
Der Grundstückseigentümer ein Tuninger Landwirt (Schwarzwald-Baar-Kreis), hatte im Frühjahr 2012 ein Standortvorschlag mit entsprechenden Flächen in
Nähe der Bundesautobahn A 81 Stuttgart - Singen an die für den Bau zuständige Behörde
"Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz" - gemeldet.
Es stellte sich heraus, dass die beiden Standorte Tuningen und Weigheim allerbestens geeignet sind
und weitere Untersuchungen an diesem Standort durchgeführt werden,
da die in der Wertungsmatrix geforderte Nähe zur Autobahn A 81 in Tuningen allerbestens erfüllt wird
und auch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte regionale ausgerichtete Unterbringung von Strafgefangenen, gegeben ist.
Auszug aus der Strafvollstreckungsordnung (StVollStrO),
Abschnitt 2 - Vollstreckung von Freiheitsstrafen,
§ 24 Örtliche Vollzugszuständigkeit Abs. 1 und 5:
„(1) Die örtliche Zuständigkeit der Vollzugsanstalt richtet sich nach dem Gerichtsbezirk, in dem die verurteilte Person wohnt, sich aufhält oder bei
behördlicher Verwahrung sich zuletzt aufgehalten hat, [...].“ „
(5) Der Generalbundesanwalt weist [...] die verurteilte Person in die zuständige Vollzugsanstalt des
Landes ein, in dem diese zuletzt gewohnt oder sich aufgehalten hat.“
17.1 Standort der Baufläche mit allerbester Anbindung:
(1) Die Baufläche liegt unmittelbar an der Autobahn A 81 (Abfahrt Tuningen) und der Bundesstrasse B 523 (Abfahrt Tuningen).
Die Bundesautobahn A 81 Stuttgart-Singen ist ein sehr wichtiger europäischer Transportkorridor zur Schweiz und nach Italien.
Da für den Neubau der B 523 in Villingen-Schwenningen (2. Bauabschnitt / Lückenschluss der B 523) zur direkten Anbindung
an die Bundesstraße B 33 (Offenburg - Konstanz), Planungsrecht vorliegt, wäre Tuningen allerbestens angebunden!
Aus der verkehrswissenschaftlichen Untersuchung Schwarzwald-Baar-Heuberg, Seite 56:
„Die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur als Standortfaktor wurde in vielen
empirischen Untersuchungen bestätigt.
Eine Befragung des IfV Köln unter den
Unternehmen im Oberbergischen Kreis hat gezeigt, dass die Verkehrsinfrastruktur
unter einer Vielzahl von Standortfaktoren die mit Abstand größte Bedeutung
besitzt.“
17.1.1 Bewertungsmatrix - Bewertung der gemeldeten Flächen:
(1) Grundlage zur Auswertung für die Standortsuche und den Neubau einer JVA, war
eine Wertungsliste der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (vbv) - Amt Konstanz,
aufgrund dieser Wertungsmatrix mit 49 Einzelpunkten, die aufaddiert wurden, kam es zu einem Ergebnis mit einer
Top-Ten-Liste der favorisierten möglichen Standorte.
(2) Hauptkriterien waren:
- 1. Grundstück mit einer Gewichtung von 20%
- 2. Bebaubarkeit 25%
- 3. Erschließung - Verkehrsanbindung und Medienerschließung 15%
- 4. Naturschutz-, Forst- und Wasserrecht mit 25%
- 5. Kommunalpolitisches Einvernehmen / Planungsrecht 15%
17.1.2 W E R T U N G S M A T R I X:
1. Grundstück
Verkaufsbereitschaft, Grundstücksgröße, Grundstücksform und Nachbarbebauung. 2. Bebaubarkeit
Baugrund, Topographie, Altlasten, Erdbebenzone. 3. Erschließung - Verkehrsanbindung
PKW-LKW, Entfernung zur A 81, ÖPNV - Taktung, Haltestelle sowie HBF. 3.1. Erschließung - Medienerschließung
Abwasser, Regenwasser, Wasser, Löschwasser, Gas, Strom, Telefon und Breitband. 4. Naturschutzrecht, Forstrecht, Wasserrecht Schutzgut:
Boden - Arten und Biotope - Vegetation-Fauna,
Landschaft und Erholung,
Klima,
Wasser sowie Sach- und Kulturgüter. 5. Kommunalpolitisches Einvernehmen - Planungsrecht
Kommunalpolitisches Einvernehmen - Planungsträger,
Raumordnung,
Bauplanungsrecht.
17.1.3 Einzelkriterien:
Wenn sie die Einzelkriterien selbst ausfüllen und die Punkte aufaddieren, sehen sie dass Tuningen und VS-Weigheim
Sahnegrundstücke sind und andere (favorisierte) Grundstücke hier niemals mithalten können,
dies haben wir früh erkannt (Redaktion Suchmaschine Tuningen) und deshalb schon ausführlich in unserem 1. JVA-Gefängnis-Artikel darüber berichtet
(24.11.2012 - Suchlauf für ein Grossgefängnis Standort abgeschlossen).
17.1.3.1
Bitte vernachlässigen sie bei ihrer Bewertung des Standortes Tuningen - VS/Weigheim,
nicht die Erschliessungskosten und die Erschliessungszeiten,
die durch die extreme Nähe zur B 523 bzw. zur A 81 niedriger sind, als bei allen anderen vom Land favorisierten Standorte.
Seit 6 Jahren (2008) läuft der Suchlauf, warum soll sich das Land nach zahlreichen Rückschlägen nicht einen unkomplizierten und unbelasteten Standort
(mit der Möglichkeit einer späteren Nachverdichtung*)
für eine neue JVA aussuchen, dass noch nichts entschieden ist kann sein,
aber dass das Land (langsam) unter Zeitdruck steht ist ein Faktum, auch wenn das so vom Land nicht publiziert wird.
* Textform aus "Haftplatzentwicklungsprogramm - Justizvollzug 2015. (siehe auch Kapitel 24.2)
17.1.4 Landtag von Baden-Württemberg vom 12.12.12:
Landtag von Baden-Württemberg,
Plenarprotokoll 15 / 53,
Stuttgart,
Mittwoch, 12. Dezember 2012,
Haus des Landtags,
53. Sitzung 15. Wahlperiode.
Fraktion der FDP/DVP, Herr Abg. Professor Dr. Goll zur aktuellen JVA Debatte:
„[...] Aber eine neue Anstalt wird man dringend brauchen - wenn ich mir diesen Appell erlauben darf [...].“
Justizminister Rainer Stickelberger zur aktuellen JVA Debatte:
„[...] Deshalb müssen wir unser Haftentwicklungsprogramm fortschreiben und werden nach wie vor am Neubau einer Haftanstalt
im südlichen Teil des Landes festhalten [...].“
17.2 Verfassungsrechtliche Vorgaben einer heimatnahen Unterbringung:
Eine neue JVA bzw. ein neues Gefängnis wird nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben einer heimatnahen Unterbringung der Gefangenen aus den Landgerichtsbezirken Hechingen,
Rottweil, Waldshut-Tiengen und Konstanz gefordert, sowie aus Wirtschaftlichkeitsgründen.
Im Vollstreckungsplan (§ 20 JVollzGB I) wird für jeden Beschuldigten bzw. Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugseinrichtung des Landes festgelegt.
17.3 Standort - Tuningen liegt auf der Hochebene Baar
Tuningen liegt auf einer Hochebene, dem Naturraum "Baar", einer Albvorlandschaft (Baaralb) mit dem Bodenausgangsgestein Tonsteine aus dem Jura
und dem Bodentyp Pelosol-Pseudogley.
Westlich der Baar schliesst sich der Schwarzwald (Neustadt)
und östlich der Baar die Schwäbische Alb (Tuttlingen) an.
Nördlich grenzt die Baar an den kleinen Heuberg (Rottweil)
und südlich an den Randen (Blumberg).
Textauszug von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz - Baden-Württemberg
"Bodenzustandsbericht Baar - Charakteristische Böden der Baar."
„Da Tonpartikel im Verhältnis zu ihrem Eigengewicht potenziell
viel Wasser aufnehmen (und wieder abgeben) können, entstehen
in tonreichen Böden bedingt durch eine starke Quellung bei Nässe und entsprechender
Schrumpfung bei Austrocknung leicht Risse im Boden.“
17.4 Baugrunduntersuchung des bindigen Lehmboden:
Die bindigen Lehmböden können sich unter hoher Druckbelastung über einen längeren Zeitraum langsam aber deutlich verformen (Bildung von Setzungen).
Deshalb gibt es in der Praxis häufig einen Bodenaustausch, der bis zu einer
gewissen Tiefe mit nichtbindigen Böden oder Magerbeton, verdichtetem Kiessand oder Mineralbeton durchgeführt wird.
Der Lehmboden ist schlecht wasserdurchlässig, nach starken Regenfällen können sie oft grosse Pfützen auf Tuninger Äckern erkennen.
Deshalb ist beim Bau der neuen JVA ein gutes Drainagesystem zur Wasserableitung sehr wichtig.
17.4.1 Lehm ist sehr feuchteempfindlich und wasserlöslich:
Es muss ein erhöhter Wasserzutritt und somit die Aufweichung der Tonplättchenzwischenräume durch hauchdünne
Wasserfilme verhindert werden,
so dass das Bauwerk über die glitschigen Zwischenräume (Gleitflächen) nicht wegrutscht (Rotationsbewegungen), da Lehm sehr feuchteempfindlich und wasserlöslich ist und
die Reibungsminderung zwischen den dünnen Schichten nicht zu stark eintritt und es so nicht zu sehr teuren Gründungsschäden kommen kann.
17.4.2 Lehm setzt sich aus Sand und Ton zusammen:
Lehm setzt sich aus Sand und Ton zusammen, Tonminerale umschließen die Sandkugeln und kleben sie zusammen,
die elektrostatische Aufladung der Oberflächen der Tonminerale bildet die eigentliche Klebekraft im Ton.
Lehm ist mit Tonmineralien, feinsten Silicat-Kristallen mit Blättchenstruktur (im my-Bereich von 0,001 mm) gebunden, die eine
grosse spezifische Oberfläche besitzen, die Schichtsilikate sind auch quellfähig.
Zwischen den Kristallgittern und den Kristallblättchen können sich Wassermoleküle, Ionen und organische Substanzen
in unterschiedlicher Konzentration reversibel einlagern.
17.4.3 Durchfeuchtung von Lehm, natürlicher Wassergehalt:
Die normale Durchfeuchtung von Lehm (natürlicher Wassergehalt) gehört zu seiner natürlichen Eigenschaft und wird durch zuviel oder zuwening
Wasser bedeutend gestört (Volumenänderungen durch Quellen und Schrumpfen) und kann zu Hebungen und Senkungen führen.
Die Schichtung der Tonmassen kann man als Schieferung bezeichnen, daher der Name Schieferton und folglich Tonschiefer
(Tuninger Posidonienschiefer-Formation des Unterjura).
17.4.4 Werkforum und Fossilienmuseum - Dotternhausen:
Im Werkforum und Fossilienmuseum der Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen können versteinerte Zeitzeugen
aus dem Posidonienschiefer begutachtet werden.
Der frei zugängliche Klopfplatz,
direkt vor dem Werkforum wird regelmäßig
mit 180 Millionen Jahre alten Ölschiefer
aus dem nahegelegenen Ölschieferbruch
aufgefüllt, jeder kann mit Hammer und Meissel
in die Jura-Zeit zurückgehen und sich
die versteinerten Überreste von Tieren und Pflanzen, die Fossilien aus dem Jura-Meer zurückholen
(Ein Spass für die ganze Familie).
Flyer: (» Fossilienmuseum Dotternhausen: Flyer)
17.4.5 Volumenänderungen in den Tonschichten:
Durch Druck und Entwässerung von Tonschichten, entstehen Verhärtungen.
Oft können sie in neuen Tuninger Baugebieten bei der Aushebung der Baugruben, schöne Schieferschichten sehen, sie treten sehr unterschiedlich
auf, manchmal sind sie braun, braungelb und manchmal tiefschwarz eingefärbt.
Die Volumenänderungen in den Tonschichten sind abhängig von der Wasserzufuhr, dem Mineralbestand und von den Belastungen,
die vom künftigen Bauwerk ausgeübt werden.
Bei geschichteten bitumenhaltigen Tonmergelstein, Lias epsilon (Posidonienschiefer) kann es durch Austrocknung
(Baugrundversiegelung) zu Volumenvergrößerungen und grossen Bauwerkschäden kommen,
dabei blättern die einzelnen Schichten auf (Bildung von Schichtfugen) und zwischen diesen Schichten können sich Kristalle bilden,
die durch aufsteigende kapillare Wassernachführung mit meisst sulfathaltigen Grundwasser
aus tieferen Schichten mit Feuchtigkeit versorgt werden und aufquellen,
was zu einer langsamen aber sehr kraftvollen und unschönen Hebung des gesamten Baukörpers führen kann.
Deshalb muss die Bodenplatte, bzw. der Baugrund diffusionsgeschlossen abgedichtet werden, um eine Verdunstung über den Boden bzw. über die warme Bodenplatte zu verhindern.
Es kann auch unter der dichten Folienschicht eine gesteuerte Bewässerung durchgeführt werden, somit kann einer Austrocknung entgegengewirkt werden und der natürliche
Wasserhaushalt bleibt im Untergrund erhalten.
17.4.6 Aktivierung der quellfähigen Tone:
Alle undichte wasserführende Leitungen und Dach- und Bodenrinnen wie z.B.
Kanal-, Frisch-, Drainage- und Sickerleitungen etc. können die quellfähigen Tone aktivieren, deshalb spricht man auch
vom Gedächtnis oder Geheimnis des Tons, eine genaue Überwachung der Kanäle und Drainage sowie der Sickerleitungen über gut zugängliche Kontrollschächte ist unumgänglich.
Verstopfte Dach- und Bodenrinnen können wenn sie längere Zeit nicht bemerkt werden, auch zu grossen Schäden führen.
Eine Durchfeuchtung mit zuviel Grund- oder Niederschlagswasser kann zu starken Quellungen im oberflächennahen Tonstein führen.
17.4.7 Ton - Schrumpfsetzung infolge von Wasserentzug:
Verdunstet das Wasser (Austrocknung in Folge einer Baugrundversiegelung), ziehen sich die Plättchen mit der flachen Seite gegenseitig an,
sie rücken näher zusammen und es kommt zu einer Schrumpfsetzung.
Der Boden reagiert auch auf Frost sehr empfindlich, da das Porenwasser im Winter gefriert und es somit zu sehr ungünstigen
Hebungen kommen kann (sehr teure Bauschäden).
Deshalb ist die Baugrunduntersuchung und eine genaue Tragwerksplanung für das zu bebauende Gelände sehr wichtig!
17.5 Schwarzer Unterjura (Lias) und Brauner Mitteljura (Dogger):
Tuningen liegt auf Abfolgen des Schwarzen und des Braunen Jura (Mächtigkeiten zwischen 5 und 40 m).
Schwarzer Jura (Lias) und Brauner Jura (Dogger).
In Tuningen sind die steilen Hänge der Doggerstufe bewaldet (Haldenwald).
Freistehende Vorberge und Ausläufer des weißen Jura sind der Lupfen und Hohenkarpfen, östlich von Tuningen.
17.6 Opalinuston-Formation
Der obenliegende "Braune Jura" wird mittels der Opalinuston-Formation vom darunterliegenden "Schwarzen Jura" abgetrennt.
Schwarzer Jura kann Bitumen und Pyrit enthalten.
Die Tone der Opalinuston-Formation wurden in der Tongrube der Firma Liapor abgebaut.
Im Industriegebiet Ost "Vor dem Haldenwald" produzierte von 1967 bis 2012 das Liapor-Blähtonwerk Tuningen, hochwertige Blähtonkügelchen aus dem Haldenwald-Liaston für die verschiedensten Produkte.
Textauszug aus "Geotouristische Karte - Nationaler GeoPark Schwäbische Alb mit Umgebung:"
„Es werden Tonsteine der Opalinuston-Formation (al1, früher Braunjura a) abgebaut.
Der Tonstein ist blaugrau, schiefrig und zerfällt feinblättrig; er enthält Lagen von
Toneisensteingeoden, sowie feine Mergelsteinlagen, die sich mit den graugelben
Farben gut gegen den Tonstein abheben.“
17.7 Tonsteine der Obtususton-Formation
Textauszug aus "Rohstoffbericht Baden-Württemberg 2006 - Informationen des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB)":
„[...] werden in Tuningen die Tonsteine der
Obtususton-Formation mit Tonsteinen der Opalinuston-Formation
im Verhältnis 1 : 3 gemischt und zur Produktion von Blähtonen genutzt.
Das Rohmaterial wird hierfür gemischt, gemahlen, zu kleinen Kugeln granuliert und bei > 1 200 °C im
Drehrohrofen gebrannt. [...]
“
17.8 Endlagenforschung mit Wirtgestein Ton:
Achtung: Die Opalinuston-Formationen sind auch im Gespräch, wenn es um die Endlagerung radioaktiver Abfälle
geht, Tuningen liegt derzeit (noch) ausserhalb im westlichen Randgebiet des Untersuchungsgebietes,
weil die Mächtigkeiten zwischen 5 und 40 m, als derzeit zu gering eingestuft werden.
(Endlagenforschung mit Wirtgestein Ton).
Das Bindemittel im Lehm sind die Tonmineralien, an diese Tonmineralien wird die Radioaktivität gebunden.
Die nahegelegenste von insgesamt 25.000 durchgeführten Probebohrungen befindet sich im Dorfdreieck Talheim - Seitingen-Oberflacht - Durchhausen.
Weitere nahegelegene Tiefenbohrungen gab es im Bereich zwischen Gutmadingen und Blumberg *.
Ton hat eine geringe Durchlässigkeit von Gasen und Flüssigkeiten und hat auch eine hohe Sorptionsfähigkeit um Schadstoffe binden zu können.
17.8.2
Zusatzinfo zur BGR: Am 28. September 2012 wurde im Dienstbereich der Bundesanstalt für Gewissenschaften und Rohstoffe in Berlin-Spandau das Nationale Bohrkernlager für kontinentale Forschungsbohrungen aus Festgesteinen eingeweiht.
18 Das Land schliesst kleine und unwirtschaftliche Anstalten
Das Land wird kleine und unwirtschaftliche Vollzugseinrichtungen schliessen, da ein zeitgemässer Vollzug mit guten Sicherheitsstandards
in alten Bausubstanzen nur sehr schwer erreicht werden kann und die
Massnahmen der laufenden Bauunterhaltung und der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Anstalt, in neuen Anstalten günstiger sind.
18.1
Die neue JVA in Tuningen, soll die veralteten bzw. zu kleinen folgend aufgelisteten Anstalten ersetzen:
Die Hauptanstalt Rottweil (wurde 1861 gebaut) mit
den Aussenstellen Hechingen (1876),
Oberndorf (1909) sowie
Villingen-Schwenningen (1847).
Ebenfalls die Justizvollzugsanstalt Tübingen (1905), Tübingen ist eine Aussenstelle der JVA Rottenburg (1809).
Tübingen ist eine reine Untersuchungshaftanstalt (überwiegend U-Haft).
Auch die JVA Waldshut-Tiengen (1848) wird geschlossen werden.
18.2
Die Aussenstelle Lörrach (1867) der JVA Waldshut-Tiengen wurde für 6 Millionen Euro generalsaniert (Neue Torwache / Mobilfunkblocker)
und am 31.01.2011 durch den damaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU) und den damaligen Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) wieder eröffnet, sie bleibt erhalten.
In Baden-Württemberg stehen fasst 65% der Vollzugseinrichtungen zumindest in Teilen, unter Denkmalschutz.
Die Sanierung von alten und zu kleinen Anstalten ist aus wirtschaftlicher und energetischer Sicht nicht sinnvoll.
18.3
Wussten sie, dass die gefährlichste Waffe die im Besitz eines "Sträflings" sein kann, ein Handy / Smartphone bzw. ein Laptop ist?
- Alle Geräte mit denen man eine Kontaktaufnahme zur Außenwelt herstellen kann.
19 Aktuelle Landesstrategie für wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe
Eine Information auf der Website des Justizministerium Baden-Württemberg:
„In den Vollzugseinrichtungen des Landes wird ein wesentlicher Beitrag zur Resozialisierung von Strafgefangenen sowie zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geleistet und somit eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe erfüllt.“
19.1 Es sollen nach der aktuellen Landesstrategie und dem Haftplatzentwicklungsprogramm "Justizvollzug 2015" des
Landes Baden-Württemberg rd. 79 - 104 Mio. Euro (im Jahr 2014-2016*) verbaut werden.
Mit der neuen JVA Tuningen wird ein weiterer landesweiter Vollzugsschwerpunkt gebildet, der sicher, menschenwürdig und wirtschaftlich sein soll.
* (nach unserer Einschätzung).
20 Abwanderung von Rechtsanwälten / Strafverteidigern / Justizangestellten:
(1) In einer JVA bzw. in einem Gefängnis gibt es sehr viele (dauerhafte) Arbeitsplätze für Facharbeiter/innen
bzw. Beamte und Beamtinnen unterschiedlichster Disziplinen, z.B:
Allgemeiner Vollzugsdienst,
Werkdienst,
Mittlerer Verwaltungsdienst,
Sozialarbeiter,
Büro- und Schreibdienst,
Gehobener Verwaltungsdienst,
Psychologen u. Soziologen,
Höherer Verwaltungsdienst,
Lehrer,
Stellen für Arbeiter,
Ärzte,
Krankenpflegedienst und Seelsorger.
(2) Weitere Arbeitsplätze im Umfeld:
Im weiteren Umfeld kommen noch
Rechtsanwälte,
Polizisten,
Juristen,
Pädagogen,
Gutachter,
Richter,
ehrenamtliche Richter (Schöffen)
und die Ehrenamtlichen des "Fortbildungsverbund Straffälligenhilfe" Baden Württemberg (Bewährungs- und Straffälligenhilfe)
sowie ehrenamtliche Seelsorger dazu,
es sind bei weitem nicht die einzigen.
Bedenken sie auch den Lieferverkehr (Fahrer) für die in der JVA benötigten und extern bestellten Produkte, sowie
der Lieferverkehr für die Werkstätten des Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW).
(3) Hochsicherheitstrakt:
Eine moderne JVA ist ein eigenständiges Dorf im Dorf, aber nur das kleinere Dorf im Dorf hat
eine sechs Meter hohe nachts dauerbeleuchtete Umwehrungsmauer,
intelligente detektierte Distanzzaunsysteme mit Annäherungs- und Sabotagesensoren, Bewegungsmelder, Infrarot-Lichtschranken, Kameras und Stachdraht sowie eine
Torwache mit Mehrfach-Mess-Sequenz Herzschlagdetektoren.
Solange die sehr helle Alarmbeleuchtung nicht eingeschaltet werden muss,
entspricht die Beleuchtungsstärke an der Aussenmauer, einer normalen Strassenlaternenbeleuchtung mit einer geringfügig erhöhten Leuchtkraft.
20.1 Erstbesetzung der Arbeitsplätze:
Die Erstbesetzung der Arbeitsplätze wird vorwiegend mittels einer angebotenen Umverteilung aus den derzeit noch bestehenden
umliegenden Anstalten durchgeführt, da vor Ort noch nicht genügend qualifizierte Kräfte/Beamte vorhanden sind.
20.2 Arbeitsplätze im Werkdienst:
Selbstverständlich können aber ortsansässige Personen,
z.B. im Werkdienst als Meister/innen oder Techniker/innen für die Bereiche
Metallbau (Konstruktionstechnik), Maschinenbau, Zerspanungstechnik, Maler/Lackierer oder in der Elektrotechnik / Elektroinstallation
eine gesicherte Lebensstellung als Beamtin/Beamter des mittleren Dienstes antreten
(für die berufliche Anleitung und Ausbildung der Gefangenen sowie ggf. der Überwachung und Wartung von hausinternen technischen Anlagen).
20.3 Gute örtliche Nahversorgungsstruktur:
Tuningen kann für diese Personen ein sehr interessanter Wohn- bw. Arbeitsort sein,
da auch die örtliche Nahversorgungsstruktur bestens vorhanden ist (Lebensmittel / Banken / Gastronomie / Ärzte)
und die schulische bzw. kindliche und kleinkindliche Betreuung vorhanden ist und auch dauerhaft erhalten bzw. ausgebaut werden soll.
20.4 Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Besuch):
(1) Mit dem ÖPNV ist Tuningen sehr gut angebunden, auch Personenbahnhöfe sind zentral um Tuningen vorhanden
(Villingen, Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen),
denn auch die Besucher / Familien / Freunde der Inhaftierten besitzen nicht alle einen eigenen PKW zur Anreise.
Aufgrund eines Anmeldeverfahrens, weiss die Anstalt wer auf Besuch kommt!
(2) Besuch:
Nach § 19 Abs. 2 Drittes Buch JVollzGB, Verkehr mit der Außenwelt - Pflege sozialer Beziehungen,
gibt es eine Mindestbesuchsdauer für erwachsene Inhaftierte von einer Stunde im Monat:
„Gefangene dürfen regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat.“
Somit ergibt sich für Tuningen ein
theoretischer Besucherstrom von rund 500 Besuchern im Monat.
(3) Kontakt:
Für die mit dem Gesetz in Konflikt geratenen und straffällig sowie verurteilten und eingesperrten Häftlinge, bedeutet der Kontakt
nach "Draussen" sehr viel, denn sie sitzen schlüssellos und isoliert in 9 m² grossen Einzelzellen mit
abgetrenntem Sanitärbereich (in modernen Anstalten), schalldichten überwachten Zellentüren, überwachten Fenstern und ohne
Kameraüberwachung aber mit einem integrierten intelligenten Zellenrufkommunikationssystem.
Auch sind sie in einem streng geregelten Tagesablauf mit Arbeits-, Ruhe- und Freizeit eingeengt.
20.4.1 Zusatzinformationen zum Bereich Arbeit:
In modernen Haftanstalten werden keine Tüten mehr geklebt, sehr viele namhafte und grosse deutsche Firmen
(ZF Friedrichshafen, MTU, BMW, Gartengeräte Gardena, Modelleisenbahnhersteller Faller u.s.w.)
lassen in diversen JVAs in sogenannten Unternehmerbetrieben ihre Produkte, meisst montieren und verlagern ihre
Produktion somit nicht nach Fernost bzw. China
(Gefängnis als verlängerte Werkbank für Industrie, Handwerk und Dienstleister für lohnintensive manuelle Tätigkeiten).
Der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (LB VAW) bietet in seinen 17 Niederlassungen ein sehr breites Leistungsspektrum zu attraktiven Konditionen an,
alle VAWs sind nach DIN-Norm durch die DEKRA Intertek Certification GmbH zertifiziert worden (Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008)
und bieten Qualitätsarbeit von Gefangenen im Strafvollzug.
Der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg ist in diesen Branchen tätig:
Arbeitstherapien,
Baubetriebe (Maurereien),
Bäckereien,
Buchbindereien,
Druckereien,
Elekrowerkstätten,
Gärtnereien,
KfZ-Werkstätten,
Landwirtschaft,
Maler-Betriebe,
Metallbearbeitende Betriebe,
Metzgereien,
Polstereien,
Schreinereien,
Schuhmachereien,
Textilreinigung,
Textilverarbeitung
und
Unternehmerbetriebe.
20.4.3 Wirtschaftsdrehkreuz der Region (RW, TUT, DS, VS):
(1) Um Tuningen herum befindet sich ein sehr bedeutendes Wirtschaftsdrehkreuz der Region (RW, TUT, DS, VS) mit vielen potentiellen Kunden aus den Bereichen
Automobilzulieferer, Maschinenbau, Medizintechnik und Druckereien sowie Logistikunternehmen.
Dabei sind die Werkstätten sehr flexibel und konkurrenzfähig bei der Erledigung kleiner Einzelaufträge sowie der Serienfertigung von hohen Stückzahlen, dabei spielen
Termintreue und Kundennähe eine grosse Rolle.
Eine moderene JVA ist keine einfache Verwahrstelle sondern ein modernes Dienstleistungsunternehmen und grosser Wirtschaftsbetrieb mit
nicht streik-affinen Mitarbeitern und unverschämt günstigen Löhnen.
(2) StVollzG - § 200 Höhe des Arbeitsentgelts:
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung,
Strafvollzugsgesetz,
§ 200 Höhe des Arbeitsentgelts:
„Der Bemessung des Arbeitsentgelts nach § 43 sind 9 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde zu legen.“
(3) Zahlung eines 9%igen Ecklohnes:
Der Gefangene bekommt für die zugewiesene Arbeit einen Ecklohn,
der 9% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten entspricht.
Besser wäre es, wenn die Gefangenen eine dem realen Lohniveau, besser angepasste Vergütung (nicht nur 9% vom Reallohn)
abgerechnet bekämen, um Schulden abzubauen
oder Opfer (ausreichend) zu entschädigen bzw. die Familien von Opfern besser zu unterstützen.
Dabei sollte dann ein sehr kleiner Restbetrag beim Gefangenen verbleiben, wie dies derzeit schon üblich ist
(Hausgeld nach § 47 bzw. Taschengeld nach § 46 des StVollzG).
Auch würden sich die Nettokosten eines Gefangenen je Hafttag in den baden-württembergischen JVAen deutlich reduzieren.
In den baden-württembergischen VAWs wurden 2011 39,7 Millionen Euro erwirtschaftet.
(4)
Die arbeitenden Gefangenen sind gesetzlich unfall- und arbeitslosenversichert, nicht aber kranken- oder altersrentenversichert.
20.4.3.1 Nettokosten eines Gefangenen je Hafttag in BW:
Im Haushaltsjahr 2011 betrugen die Nettokosten eines Gefangenen je Hafttag einschliesslich Bauinvestitionen 101,39 Euro.
20.4.3.2 Die Ausgabenstruktur im Justizvollzugshaushalt in BW:
Haushaltsstruktur - Die Ausgabenstruktur im Justizvollzugshaushalt
stellt sich nach den Planansätzen wie folgt dar (Gesamt 100,3%):
Personalausgaben 72%,
Allg. Investitionen 3%,
Zuschüsse zum Projekt Chance 2%,
Hausarbeiter, Gef. in Ausbildung 6%,
Aus- u. Fortbildung 0,3%,
IuK 3%,
sonstige Betreuung 1%,
med. Versorgung 4%,
Verpflegung, Kleidung, Hygiene 4%,
Allg. Verwaltungsausgaben 5% (IuK = Information und Kommunikation),
(Abweichung in der Summe der Prozentzahlen durch programmtechnische Rundungen).
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg - 09.08.2012
20.4.4 Ausbildung für ausgewählte Strafgefange:
(1) Insassen ohne Ausbildung kann auch eine Lehre innerhalb der Anstalt angeboten werden um im Gefängnisalltag und bei einer eventuell späteren Entlassung
allerbest resozialisiert und integriert zu sein.
Ein nicht ausgebildeter, freigelassener Gefangener hat in der späteren realen Arbeitswelt aufgrund seines
vorigen „Handicaps“ (Straftäter),
gute Chanchen wieder in einem Gefängnis zu landen,
da der Faktor eines vernünftigen Einkommens seinen späteren Daseinsalltag prägen wird, wie auch immer dieser dann aussehen wird!
Dagegen werden gut ausgebildete Fachkräfte in der freien Wirtschaft immer händeringend gesucht,
Vorbehalte wegen des vorherigen Aufenthaltes in einem Gefängnis
können und dürfen nicht der Hauptgrund für eine Ein- bzw. Nichteinstellung sein.
(2) Ständige Zu- und Abgänge in der JVA:
In der neuen JVA gibt es ständig
Zu- bzw. Abgänge (Einträge im Gefangenenbuch)
und die Abgänge müssen eine reale Chance bekommen, auf ehrliche und eigenständige Art
für ihren Lebensunterhalt
sorgen zu können.
In den sogenannten Eigenbetrieben der VAWs werden z.B. Büromöbel für die Ausstattung von (landeseigenen) Büros hergestellt,
für z.B.
Staatsministerien,
Oberlandesgerichte,
Amtsgerichte,
Justizvollzugsanstalten,
Landgerichte,
Polizei,
Staatliche Berufsschulen,
Staatliche Hochbauämter
u.s.w.
(3) Im
modernen Justiz- bzw. Strafvollzug sollen die fundamentalen Menschenrechte erhalten bleiben, und die Bestrafung nur durch den Entzug der
Freiheit erfolgen und somit eine gelungene Resozialisierung der Gefangenen stattfinden.
20.4.4.1 Beschäftigtenquote - Ausbildungszahlen:
Die derzeitige Beschäftigtenquote der Gefangenen in Baden-Württemberg (2011) liegt bei 74,6%.
Im Schul- und Ausbildungsjahr 2010/2011 haben insgesamt 181 Gefangene den Hauptschulabschluss erreicht.
Von den insgesamt 342 Gefangenen/Schülern, haben 47% (161) den Abschluss leider nicht erreicht.
20.4.4.2 22 Gefangene haben in Baden-Württemberg den Realschulabschluss erreicht.
Von den insgesamt 63 Gefangenen/Schülern, haben 65% (41) den Abschluss nicht erreicht.
20.4.4.3 5 Gefangene haben in BW die Hochschulreife erreicht.
Von den insgesamt 28 Gefangenen/Schülern, haben 82% (23) den Abschluss nicht erreicht.
20.4.4.4 194 Gefangene haben in BW erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen.
Von den insgesamt 543 Gefangenen/Schülern, haben 64% (349) den Abschluss nicht erreicht.
Die Vollzugseinrichtungen in Baden-Württemberg
waren laut des Justizministerium Baden-Württemberg,
2011 durchschnittlich mit insgesamt 7.326 Gefangenen belegt.
Davon befanden sich im geschlossenen Vollzug 6.419 und im offenen Vollzug 907 Gefangene.
Seit 2004 gehen die Belegungszahlen kontinuierlich zurück. Jährliche Durchschnittsbelegung:
(Jahr 2000 - 8429,
Jahr 2001 - 8166 ,
Jahr 2002 - 8474,
Jahr 2003 - 8604 ,
Jahr 2004 - 8586,
Jahr 2005 - 8490,
Jahr 2006 - 8344,
Jahr 2007 - 8128,
Jahr 2008 - 7884,
Jahr 2009 - 7639,
Jahr 2010 - 7500,
Jahr 2011 - 7326).
20.4.4.6 Zur Verfügung stehende Haftplätze:
Derzeit stehen 7.893 Haftplätze zur Verfügung, hiervon im geschlossenen Vollzug 6.745, im offenen Vollzug 1.148, für
Männer 7.443 und für Frauen 450 Haftplätze.
„[...] Ungeachtet der momentan entspannten Belegungssituation besteht weiterhin die Notwendigkeit,
aus Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsgründen die badenwürttembergische
Vollzugslandschaft mit einer hohen Zahl älterer und kleinerer Justizvollzugsanstalten
zu konsolidieren [...].“,so die Informationen des Justizministerium Baden-Württemberg.
20.4.4.7 Anteil ausländischer Gefangener:
Der Anteil ausländischer Gefangener in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten
betrug am 31. März 2012 34 Prozent.
20.4.4.8 Kurzinfo zu den Gefangenenraten in Europa:
Zahlen vom 1. September 2008:
Germany hatte eine Gefangenenrate von 90.7 pro 100.000 Einwohner, die höchste Zahl hatte Russia mit 630.9 pro 100.000 Einwohner
(695% mehr als Deutschland).
Quelle: Council of Europe Annual Penal Statistics - SPACE I - 2008
20.5 Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger vor steigender Gewalt und Kriminalität (subjetives Unbehagen):
Durch erhöhte Polizeipräsenz im Umfeld einer JVA, könnte die Kriminalitätsrate im direkten Umfeld sinken,
aber mit Sicherheit werden BtM-Delikte (Betäubungsmittel) und Kleindiebstähle (Beschaffungskriminalität)
nicht weniger werden und aufgrund dieser Delikte
wird es auch eine Ausweitung der Identitätsfeststellungen in und um Tuningen / Weigheim von Personen im
öffentlichen Strassenverkehr und in den Gemeinden selbst (Personenkontrollen), geben -
Abfrage der gespeicherten personenbezogenen Daten der zu kontrollierenden Person
im polizeilichen Fahndungssystem "POLAS" (Polizei Auskunfts System).
Auch wird es vereinzelt zu Ruhestörungen aufgrund des Besucherstromes kommen (siehe voriges Kapitel 20.4 - Besuch:).
20.5.1 Straftaten in BW nach dem Strafgesetzbuch (31.3.2012):
20.5.2 Geschätzte Zahl von Drogengebrauchern in JVAs:
Die geschätzte Zahl von Drogengebrauchern im Strafvollzug liegt bei 30 Prozent, dies geht aus dem
"Leitfaden zur Substitutionsbehandlung im Gefängnis",
der
ENDIPP - European Network on Drugs and Infections Prevention in Prisonder, vom Oktober 2007 hervor:
„Schätzungsweise ein Drittel aller Gefängnisinsassen sind von Opiaten abhängig
und eine weitaus größere Zahl hat Erfahrungen mit Drogengebrauch.“
20.5.3 Erhebliche Suchtprobleme durch Alkohol, Betäubungsmittel:
Das Justizministerium Baden-Württemberg informiert auf der Website unter:
Startseite / JUSTIZVOLLZUG / Daten und Fakten unter dem Punkt Haftplätze und Belegung:
„Bislang ist es nur teilweise gelungen, die Auslastung des offenen Vollzuges zu erhöhen. Ursächlich ist hierfür zum einen, dass eine große Anzahl von Inhaftierten erhebliche Suchtprobleme (Alkohol, Betäubungsmittel) hat oder aufgrund eines hohen Gewaltpotentials sich nicht für eine Unterbringung bei den geringen Sicherheitsstandards des offenen Vollzugs eignet.“
20.6 Nach Vollendung des Bauwerks:
Nach dem Bau der JVA wird es anfänglich größere Unruhen in der (direkten) Anwohnerschaft geben, die sich mit der Zeit aber legen.
Durch die Ansiedlung und einer eventuellen heute noch nicht geplanten späteren Erweiterung der neuen JVA,
wird sich das Verkehrsaufkommen im direkten Umfeld deutlich erhöhen!
20.6.1 Befürchtungen über fliehende Freigänger:
Fliehende Freigänger oder (Ausbrecher) werden so schnell wie möglich die JVA-Nahzone Tuningen / VS-Weigheim verlassen
und versuchen so weit wie möglich zu kommen.
Ausbrüche sind fasst unmöglich, die Gefahr die von Freigängern ausgeht kann nie gänzlich ausgeschlossen werden, egal wer dies verspricht
- dies gehört auch zum allgemeinen Lebensrisiko, wie in vielen anderen Lebensbereichen auch (siehe Kapitel 20.6.3).
20.6.2 Freistellung, Ausgang, Freigang:
(1) Die Lockerungspraxis des Justizvollzugs in Baden-Württemberg wird durch geringe Versagerquoten bestätigt.
So kehrten 2011 nur 13 (= 0,9 Prozent) der freigestellten Gefangenen (von 1.493) nicht oder verspätet aus der Freistellung zurück.
Beim Freigang, der weitestgehenden Lockerungsmöglichkeit, wurden 2011 nur 8 (= 0,6 Prozent) Nichtrückkehrer registriert.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg - 13.08.2012
(2) Diagramm - Freistellung, Ausgang, Freigang:
Nach dem Diagramm
gab es 2011 in BW
1.493 Freistellungen,
2.918 mal Ausgang
und
1.343 Gefangene bekamen Freigang.
Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg - 20.06.2012
20.6.3 Subjektive Risikowahrnehmung der Menschen:
(1) Dazu gibt es eine sehr aufschlussreiches 202-seitiges PDF-Dokument der Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung (FH Bund) in einer Festschrift mit dem Titel "Freiheit und (Un-)Sicherheit, 60 Jahre Bundespolizei",
Brühl/Rheinland 2012.
Dabei heißt es unter: 1.1 Die staatliche „Garantie“ einer öffentlichen Sicherheit und das (wahrgenommene) Lebensrisiko:
(2)
„Eine absolute öffentliche Sicherheit, die unbeeinträchtigt von Mensch und Natur bleibt, gibt es nicht.
[...] Da dies eigentlich jedem klar sein muss, hängt die Frage der „Garantie“ öffentlicher Sicherheit notwendig
mit der subjektiven Risikowahrnehmung der Menschen zusammen.
Individuell bestimmt jeder Mensch über das, was er als Risiko einstuft, selbst.
Allerdings hängt die Risikoeinschätzung von der Information ab, auf deren Grundlagen die Risikowahrnehmung erfolgt [...].“
Dokument: (» Freiheit und (Un-)Sicherheit)
Nach § 9 des Justizvollzugsgesetzbuch (JVollzGB), können
ausgesuchten Personen (Gefangenen) "Vollzugsöffnende Maßnahmen" gewährt werden,
wenn sie für die jeweilige Maßnahme geeignet sind.
Sie können dann einer regelmäßigen Aussenbeschäftigung außerhalb der JVA unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten
oder ohne Aufsicht (Freigang) nachgehen.
20.7.1 Freigang mit oder ohne Begleitung:
Es kann die JVA für eine bestimmte Tageszeit unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten (Ausführung)
oder ohne Aufsicht (Ausgang),
gegebenenfalls in Begleitung einer Bezugsperson (Ausgang in Begleitung), verlassen werden.
(Zwangsarbeit im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung ist erlaubt).
20.8 Gefangener ist permanent Bewährungssituationen ausgesetzt:
Tätergruppen, wie z.B. gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher, Suchtgefährdete und Drogendealer werden
nicht im offenen Vollzug untergebracht.
Eine resozialisierungsfördernde Wirkung im Rahmen eines offenen Vollzug, wäre bei diesen Tätergruppen schwer erkennbar.
(siehe auch nachfolgendes Kapitel 21.4)
20.8.1 Strenge Auflagen für den Freigang:
Für Häftlinge auf Freigang gelten sehr strenge Auflagen.
Es gilt z.B ein absolutes Alkoholverbot (Null-Promille-Grenze).
Die Vorteile beim offenen Vollzug sind, dass der Gefangene permanent Bewährungssituationen ausgesetzt ist,
und bei Missachtungen kann eine unverzügliche Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug angeordnet werden.
(Sofortvollstreckung nach § 104 Vollzug der Disziplinarmaßnahmen, Aussetzung zur Bewährung).
20.8.2 Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein:
Der Gefangene muss ein sehr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbstdisziplin haben, dies trägt zu einer schnelleren
sozialen Integration bei.
Der Gefangene kann z.B. auch für die Pflege der Außenanlagen oder für Montagearbeiten an der JVA eingesetzt werden.
Der Freigänger besitzt keinen Ausweis, er hat nur einen gültigen Urlaubsschein,
sehr viele Freigänger dürfen auch keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge bewegen,
sondern müssen wenn benötigt, öffentliche Verkehrsmittel benützen.
20.8.3 Beschäftigungsverhältnis ausserhalb der JVA:
(1) Es kann auch ein (örtlicher) Unternehmer, die Arbeitsleistung eines geeigneten Gefangenen im Rahmen eines freien
Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch nehmen ($ 39 Abs. 1 StVollzG, Freies Beschäftigungsverhältnis, Selbstbeschäftigung). Schichtarbeit stellt dabei kein Problem dar.
Diese Option steht nur sehr wenigen Freigängern zur Verfügung!
Im freien Beschäftigungsverhältnis erhalten die Freigänger ein volles Arbeitseinkommen (Tariflohn),
sie sind sozialversichert und werden zu Haftkostenbeiträgen herangezogen (Pauschalbetrag).
(2) Achtung:
Die Justizvollzugsanstalt schliesst den Beschäftigungsvertrag mit dem privaten Unternehmen ab und verleiht somit den Gefangenen, ähnlich wie bei einer Zeitarbeitsfirma
(Arbeitnehmerüberlassung).
(3) Nicht freies Beschäftigungsverhältnis ausserhalb der JVA:
Bei einer Tätigkeit im (unechten) Freigang ohne freies Beschäftigungsverhältnis (Pflichtarbeit)
im Sinne des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG),
zahlt die Vollzugsanstalt dem Gefangenen Bezüge nach den gesetzlichen Vorgaben von ca. 1,85 Euro in der Stunde.
Die Anstalt übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und trägt die Kosten der Gesundheitsfürsorge
sowie für die Unterkunft und Verpflegung des Gefangenen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nach dem Strafvollzugsgesetz nicht entrichtet
(Schnupperarbeit für lohnende Erfahrung).
21 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Sicherungsverwahrung:
In modernen Haftanstalten sind die Gefangenen in Einzelzellen untergebracht und verbüßen dort ihre Gesamtfreiheitsstrafe,
nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe oder auch schon zuvor, entscheidet
die Strafvollstreckungskammer ob der Verurteilte in die weitergehende freiheitsentziehende Maßregel der Sicherungsverwahrung übergeführt wird
oder (bedenkenlos) in die Freiheit entlassen werden kann.
21.1 Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR):
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), 5. Kammer aus Strassburg,
"European Court of Human Rights" vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04)
wurde ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und
Art. 7 Abs. 1 (Keine Strafe ohne Gesetz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt.
(Der Beschwerdeführer war Herr M. aus der JVA Schwalmstadt).
Das Originalurteil (Az.: 19359/04) finden sie hier auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Originalurteil 19359/04: (» http://www.menschenrechte.ac.at/orig/09_6/M..pdf)
Übersetzung des BMJ: (» http://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20091217_19359-04.html)
21.2 Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung:
Demzufolge muss die Sicherungsverwahrung durch Bund und Länder bis 31. Mai 2013 neu geregelt werden.
(Die eigentliche bzw. die Verlängerung der ursprünglich auf 10 Jahre begrenzten Maßregel Sicherungsverwahrung).
Zukünftig gilt die am 1.1.2011 in Kraft getretene Reform zur Sicherungsverwahrung.
Der Bundesgesetzgeber hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung (wegsperren ohne rechtsstaatliche Grundsätze) durch eine
sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung ersetzt.
Das Gesetz "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen" (SiVerwNOG)
hatte zur Folge, dass das Strafgesetzbuch hauptsächlich in folgenden Punkten geändert wurde:
Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB),
die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB)
und die Beschränkung der normalen Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) für hochgefährliche Gewalt- oder Sexualstraftäter.
21.3 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes:
Im Gesetz "Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung",
vom 5. Dezember 2012, werden Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) durchgeführt, die am 1. Juni 2013 in Kraft treten.
Bei der Umsetzung des Abstandsgebotes geht es darum, eine klare Trennung
zwischen der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs im normalen Strafvollzug und des
Freiheitsentzugs im Rahmen einer Sicherungsverwahrung durchzuführen.
(Trennung von Strafvollzug und therapeutischem Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung, sog. Abstandsgebot).
21.4 Sicherungsverwahrung bei weiterer Gefährdung der Bevölkerung:
Die Sicherungsverwahrung ist die schärfste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt, sie muss
seit dem 1. Januar 2011 im Strafurteil angeordnet oder vorbehalten sein.
Die Sicherungsverwahrung wird neben der Strafe angeordnet.
Es handelt sich um eine Form der strafrechtlichen Sanktion der Maßregeln der Besserung und Sicherung,
somit verbleibt der Täter auch nach dem Verbüßen seiner Freiheitsstrafe in staatlichem Gewahrsam.
21.5 Für Altfälle gilt das neue Therapieunterbringungsgesetz:
Für Altfälle wird das neue Therapieunterbringungsgesetz -
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) angewandt.
Auszug aus dem (ThUG) § 12 Dauer und Verlängerung der Therapieunterbringung Abs. 1:
„§ 12 Dauer und Verlängerung der Therapieunterbringung -
(1) Die Unterbringung endet spätestens mit Ablauf von 18 Monaten, wenn sie nicht vorher verlängert wird.
(2)
[...] Als Sachverständiger ist nicht zu bestellen, wer den Betroffenen bisher
behandelt hat oder im Rahmen eines ständigen Dienstverhältnisses in der Einrichtung tätig ist [...].“
Ängste dass z.B. wegen der Ansiedlung einer neuen JVA bzw. des Gefängnisses die Grundstückspreise sinken
kann in einem eher geringen Rahmen eintreten.
Es werden sich kontinuierlich neue junge Familien (Anstaltspersonal / Mitarbeiter) in Tuningen ansiedeln und somit die Struktur Tuningens weiter positiv verändern.
22.1 Einwohnerzahl Tuningens (ausserhalb der JVA):
Die neuen Familien werden in den aktuellen bzw. künftigen Einwohnerzahlen nicht direkt als Zuwachs zu sehen sein,
da aber die Kinderzahl pro Familie gegenüber früher zurückgeht und viele, derzeit noch ältere Mitbürger/innen wegsterben,
ist auch ein Erhalt des derzeitigen Standes der Einwohnerzahl ein Pluspunkt für Tuningen.
22.2 Tuningen eine selbstständige Gemeinde:
Da Tuningen eine selbstständige Gemeinde ist, müssen wir uns um unsere Zukunft selbst kümmern,
sie wissen selbst wie es in den Gemeinden um Tuningen herum aussieht, die auf ihre zugehörige Kreisstadt/Stadt angewiesen sind
und somit an diesem Tropf hängen.
22.3 Aushubmatrial der JVA-Baustelle:
Inwieweit das viele Aushubmatrial (Z0-Material) der JVA-Baustelle in einem möglichen immer wieder geforderten Autobahnlärmschutzwall entlang der
Hauptbebauung des Ortes in Tuningen paralleI verbaut werden könnte ist nichts bekannt und müsste entsprechend sehr früh angesprochen und mit
den zuständigen Behörden bzw. Ämtern geplant und dementsprechend vertraglich bindend beschlossen und unterschrieben werden.
Der Baugrund in Tuningen muss sehr gut vorbereitet werden, deshalb entsteht sehr viel Aushubmaterial
(Angestrebter Massenausgleich mittels eines Erdwalls).
(1) Lärmschutz: Ein Lärmschutz entlang der Tuninger Autobahn wird seit knapp 30 Jahren favorisiert und diskutiert (mit einer Länge von ca. 1,2 km).
Tuningen wurde noch zu DM-Zeiten vom Land eine Zusage erteilt, indem sich der Bund demzufolge am Bau eines Lärmschutzes entlang der A 81
beteiligen würde, doch daraus wurde nichts.
Eine Klage gegen das Land bewirkte nichts, denn Tuningen unterlag mit Urteil vom 28.10.1999 in zweiter Instanz gegen das Land.
Die Revision gegen das Urteil wurde Tuningen versagt, die daraus folgende Nichtzulassungsbeschwerde Tuningens wurde vom
Bundesverwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29.2.2000 ebenfalls zurückgewiesen.
23.1 Lärmkartierung - Abschnitt Tuningen A 81 / E 41 und B 523:
Die im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)
erstellte "Lärmkartierung Baden-Württemberg 2012", gemäß Richtlinie 2002/49/EG
für die
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
mit Stand vom 20.12.2012
für den Abschnitt Tuningen A 81 / E 41 und B 523
können sie unter dem
Blatt Tuningen, 7917-SO Villingen - Schwenningen - Ost ansehen (PDF-Document - 3,33 MB).
Tuningen 24h: (» Blatt 7917-SO Villingen - Schwenningen - Ost)
23.1.1 Lärmbelastete Einwohner - Betroffenheitsanalyse:
Laut der Betroffenheitsanalyse des LUBW über lärmbelastete Einwohner im Zeitraum (24h) in dB(A)
durch Hauptverkehrsstraßen in Tuningen (Nummer: 8326061) wurde folgendes Ergebnis festgestellt:
Durch den Pegelbereich >55 - 60 sind 165 belastet,
durch den Bereich >60 - 65 sind 8 betroffen,
im Bereich >65-70 sind es 5,
in den Bereichen >70-75 und
>75 sind es 0.
23.1.1.1 Lärmbelastete Flächen in km²:
Pegelbereich >55 = 6,4 km²,
Pegelbereich >65 = 1,7 km²,
Pegelbereich >75 = 0,4 km².
23.1.1.4
(1) Die Betroffenheitsanalyse ist eine sehr aufschlussreiche Tabelle, hier sehen sie auch in welcher Dringlichkeitsstufe sich Tuningen gegenüber
anderen Kommunen bewegt und warum
Tuningen deshalb noch keinen Lärmschutz erhalten hat.
Für Bürger/innen die bei offenem Fenster schlafen,
keinen tiefen Schlaf besitzen
und jeden nächtlich furzenden Frosch hören, gibt es leider keinen Lärmschutz!
(2) Tipp: Gesünder und besser ist es, vor der Schlafenszeit das Schlafzimmer für zehn Minuten mit weit offenem Fenster durchzulüften, so kann
auch kein (neuer) ungebetener Gast die nächtliche Ruhe unsanft stören.
Betroffenheitsstatistik 2012: (» Betroffenheitsstatistik 2012)
23.1.2 Stärkstbetroffene Bereiche / Gebiete an der A 81:
Die betroffenen Gebiete östlich der Autobahn bezüglich der Verkehrsbelastung durch die A 81:
Gewerbegebiet "Kalkhof",
Gewerbegebiet "Neue Wiesen",
Kalkhofstrasse,
Karpfenweg,
Sieblestrasse,
Trossingerstrasse,
Forellenweg,
Hauptstrasse,
Martin-Luther-Strasse,
Hegestrasse,
Küfergasse,
Stauffenstrasse,
Lembergstrasse,
Zollernstrasse,
Auf der Breite,
Neuffenstrasse,
Lichtensteinstrasse und Achalmstrasse
(von Nord nach Süd).
24 Tuningen und Villingen-Schwenningen - Weigheim gefragt
Nun müssen sich der Tuninger Bürgermeister Jürgen Roth,
Oberbürgermeister Rupert Kubon der Doppelstadt Villingen-Schwenningen und
die Ortsvorsteherin der Gemeinde Weigheim Ursula Mosbacher (Teilort von Villingen-Schwenningen),
vorab mit dem Projekt JVA Tuningen-Weigheim (Gefängnis) auseinandersetzen
und eventuell einen überregionalen Arbeitskreis einrichten um die
Für und Wider bzw. offenen Fragen klären zu können, um dann eine sehr zügige politische Abstimmung über den endgültigen Standort erzielen zu können.
24.1 Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und SPD:
Im Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg (2011 - 2016) steht unter
dem Abschnitt - Baden-Württemberg in guter Verfassung:
„Interkommunale Zusammenarbeit stärken -
In Anbetracht der großen Herausforderungen, vor denen Kommunen heute stehen, ist die interkommunale
Zusammenarbeit ein geeigneter Weg, um Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Hierin
liegt gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Chance für die Gemeinden, ihre lokale
Identität zu erhalten und zu beleben. [...]
.“
24.2 Das Land informiert immer nur im Zuge des Planungsfortschritts:
Suchmaschine Tuningen:
Da die örtlichen Behörden, vom Land leider immer nur im Zuge des (aktuellen) Planungsfortschritts informiert
und entsprechend dem Rahmen ihrer Zuständigkeit beteiligt werden, kann das ein sehr interessanter Prozess / Konsens werden.
Auch entscheiden und informieren die Ministerien des Landes immer nur zeitnah,
dabei stellt sich die Frage: Wie nah ist zeitnah?
Im gemeinsamen Konsens werden Entscheidungen im gemeinsamen Einverständnis aller getroffen, dabei stehen sich zuvor meisst
verschiedene Meinungen und Standpunkte gegenüber.
Wie sensibel z.B. Villingen-Schwenningen auf die Bedürfnisse Tuningens und umgekehrt eingeht und wieviel Vertrauen und Geduld
aufgebracht wird, kann im Voraus schlecht prognostiziert werden.
In der Planung sind somit die öffentlichen und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
25.1
Nur wenn sich BM Jürgen Roth - Tuningen (Stv. GR Hans Münch)
und OB Dr. Rupert Kubon - Villingen-Schwenningen (Stv. BM Dipl.-Ing. Rolf Fußhoeller)
mit ihren jeweiligen Gemeinderäten (12 in Tuningen und 40 in Villingen-Schwenningen) und die
Ortsvorsteherin Ursula Mosbacher - Weigheim (Stv. Ute Löwl) mit ihren 10 Ortschaftsräten / Mitgliedern,
gemeinsam kurzschliessen und gestärkt mit hoffentlich einer Meinung gegenüber dem Land
argumentieren, kann das Projekt im vernünftigen Rahmen beschlossen und durchgeführt werden.
Nur ein gemeinsamer Dialog kann das Projekt voranbringen oder auch völlig ausschliessen.
Dabei hilft ein einfaches meckern nicht weiter, sondern nur ein exaktes Argumentieren und Handeln.
26.1 Hauptproblem eines sehr guten Konsens mit VS-Weigheim:
Ein Hauptproblem ist es, vorab einen
wirklich sehr guten Konsens mit der Nachbargemeinde Weigheim bzw. dem übergeordneten starken Partner Villingen-Schwenningen (Oberzentrum) zu bekommen,
weil der Standort wahrscheinlich grenzüberschreitend überplant werden muss, nicht dass es wegen der
Schlüsselzuweisungen und den daraus zu erwartenden Finanzmitteln (jährlich ca. 400.000 Euro) zu ungünstigen Verschiebungen im Grenzverlauf kommt,
es muss eine Interessen ausgleichende Lösung gefunden werden.
Auch ist darauf zu achten, dass die Schlüsselzuweisungen mit steigenden Steuereinnahmen der Gemeinde bzw. Stadt sinken.
26.2 Standorttechnische Verschiebung für Villingen-Schwenningen kein Problem:
(1) Für Oberbürgermeister Rupert Kubon der Doppelstadt Villingen-Schwenningen spielt es standorttechnisch keine Rolle
ob die Anstalt auf Tuninger oder Weigheimer Gemarkung realisiert wird.
Sollten sich die Tuninger Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Entschluss dagegen stellen und wie auch immer das Vorhaben nur auf
Weigheimer Seite realisiert werden, dann haben wir die JVA mit all ihren Nachteilen trotzdem direkt vor Ort,
würden aber über viele Jahrzehnte hinweg keinerlei Ausgleichszahlungen vom Land erhalten, was
à la longue für Tuningen nicht akzeptabel wäre.
(2) Die endgültige Positionierung des Neubaus ist der eigentliche Casus knacksus.
(3) Auch hätten wir so gut wie keinen Einfluss auf spätere Entscheidungen, die den Standort JVA betreffen.
Die Sache ist ein wirklich harter Brocken und wird Tuningen noch sehr lange beschäftigen.
26.3 Einbindung der Kommunen Schura und Trossingen:
Der direkte Nachbarort von Tuningen (auf der anderen Seite der Autobahn A 81),
die Gemeinde Schura (Ortsvorsteher Dieter Kohler)
und die daran anschliessende Stadt Trossingen (Bürgermeister Dr. Clemens Maier)
haben sich beide gegen die Ansiedlung der JVA ausgesprochen, sie sind keine direkt Beteiligten da
Schura ein eingemeindeter Stadtteil von Trossingen ist
und Trossingen zum Landkreis Tuttlingen (TUT) gehört.
26.4 Brisanz für nichtbeteiligte Kommunen:
Hier erkennen sie die Brisanz für Kommunen, die keine Planungshoheit besitzen
aber dennoch Betroffene sind, sie sehen wie wichtig das vorige Kapitel 26.2 für Tuningen ist, bzw. werden könnte.
27 Vereinte Nationen prognostizieren neue Krise (wie 2009):
Die Experten der Vereinten Nationen (UN) http://www.un.org prognostizieren im aktuellen Weltwirtschaftsbericht vom 18 Dezember 2012,
im "World Economic Situation and Prospects 2013", den Rückfall in eine neue Rezession in Europa, USA und China.
Presseinformation PDF-Link-URL: (http://www.un.org/en/development/desa/policy/wesp/wesp_current/2013wesp_prerel_pp.pdf).
27.1
Prozentual sinkt nach der Information im Dokument, das BIP-Niveau (BIP Bruttoinlandsprodukt)
in der europäischen Union (European Union) im Jahr 2015 auf minus 6,5%,
in USA (United States of America) auf minus 7,3% und in China mit der weltweit schlechtesten Prognose auf minus 9,6%.
Den besten (schlechtesten) Wert erhält Indien (India) mit minus 1,4%.
Source: Chapter 1:
The Global Economic Outlook
- UN/DESA.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan für die grenzüberschreitende Ansiedlung der JVA wird
normalerwiese als einheitlicher Planentwurf von einem gemeinsam beauftragten Planer ausgearbeitet,
dennoch wird das Verfahren in jeder Gemeinde für den ganzen Flächennutzungsplan durchgeführt
und die Stellungnahmen können von jedermann/jederfrau hinsichtlich des ganzen Planentwurfs abgegeben werden und müssen
anschliessend von allen beteiligten Gemeinden / Städten übereinstimmend behandelt werden.
28.1 Achtung: Ein gemeinsam erstellter Flächennutzungsplan kann nur gemeinsam
aufgehoben, verändert oder ergänzt werden,
die Kommunen können jedoch vereinbaren, dass sich die Bindung nur auf bestimmte räumliche oder sachliche
Teilbereiche erstreckt (§ 204 Abs. 1 Satz 3 und 4 BauGB).
Tuningen könnte die gemeinsame Planung auch mittels der (vorhandenen) Verwaltungsgemeinschaft mit Villingen-Schwenningen durchführen
und den Plan in dieser Gemeinschaft ausarbeiten und aufstellen.
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen (Zusammenschluss),
bestehend aus der Stadt Villingen-Schwenningen und den Gemeinden
Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach.
Dr. Rupert Kubon ist Oberbürgermeister (VS) und Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses.
In einem Flächennutzungsplan ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Art
der Bodennutzung in den Grundzügen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden für das ganze Gebiet
der Verwaltungsgemeinschaft dargestellt.
Darin werden Änderungen des Flächennutzungsplans im normalen Verfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt
(sehr komplexer Bereich der Bauleitplanung).
Die punktuellen Änderungen, müssen dann noch vom
Regierungspräsidium Freiburg, gemäß den Bestimmungen des § 6 des Baugesetzbuches (BauGB)
genehmigt werden
(Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde).
Direktlink zum BauGB-Gesetz: (» siehe Baugesetzbuch BauGB, Paragraph 2 und folgende...)
29.1.1 Verwaltungsgemeinschaft - "Sechserclub":
Tuningen ist Mitglied im 1974 entstandenen "Sechserclub",
dem Zusammenschluss von sechs Umlandgemeinden von Villingen-Schwenningen, die auf kommunalpolitischer Ebene in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenarbeiten.
Hauptsächlich werden Änderungen im Flächennutzungsplan abgehandelt.
Zusatzinformationen: (» Verwaltungsgemeinschaft - Sechserclub)
29.2 Bildung eines Planungsverbands nach § 205 BauGB:
Bei der möglichen Bildung eines Planungsverbands nach § 205 BauGB wird die Planungshoheit beider Parteien an diesen abgetreten.
29.3
Einzelzitat aus dem Baugesetzbuch: „Gemeinden und sonstige öffentliche Planungsträger können sich zu einem Planungsverband zusammenschließen, um durch gemeinsame zusammengefasste Bauleitplanung den Ausgleich der verschiedenen Belange zu erreichen. Der Planungsverband tritt nach Maßgabe seiner Satzung für die Bauleitplanung und ihre Durchführung an die Stelle der Gemeinden.“
29.4
URL zum Gesetz auf:
(» http://dejure.org/gesetze/BauGB/205.html)
oder auf der Website www.landesrecht-bw.de, dort erhalten sie weitere Informationen zum Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung
(» § 205 BauGB).
Wenn die Voraussetzungen für den Zusammenschluss des Planungsverbandes entfallen
oder das gemeinsame Ziel erreicht wurde, so wird der Verband wieder aufgelöst.
Interessant wird, wie nach einem entsprechenden Beschlussantrag, der Tuninger und Villingen-Schwenninger Gemeinderat
sowie der Weigheimer Ortschaftsrat beschliesst,
und wie das Abstimmungsergebnis bzw. das Verhältnis mit den Ja-Stimmen,
Nein-Stimmen und Enthaltungen aussieht. 65 Personen / Stimmen incl. der Vorsitzenden sind vorhanden.
Nach einem JA zur JVA müssen dann noch rechtliche Grundlagen zur Realisierung des Neubaus geschaffen,
der Grunderwerb vollzogen, die Vor- und Genehmigungsplanung beendet und die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Viele Tuninger sind dem Projekt zugetan bzw. nicht abgeneigt:
„Des isch mir egal, solledse doch baua, irgendwo müssedse ja hin!“, Ältere Mitbürger und Alleinstehende sind eher PRO eingestellt,
sehr viele junge Familien sehen die Ansiedlung eher kritisch bzw. würden bei einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Bürgerbefragung) zum Vorentwurf, eher dagegen stimmen,
„Nei - Uff gar kein Fall, soll z'Doaninga a Gfängnis baud werda!“
Tuningen ist eine selbständige schwäbische Gemeinde mit ca. 2.859 Einwohnern
und liegt idyllisch auf der "rauhen" Schwarzwald-Baar-Hochfläche ( 749 m ü. d. M. )
im Südwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg am Ostrand des Mittleren Schwarzwald und am Ostrand des Schwarzwald-Baar-Kreis.
Tuningen ist Mitglied im 1974 entstandenen "Sechserclub", einem Zusammenschluss
von sechs Umlandgemeinden von Villingen-Schwenningen, die auf kommunalpolitischer Ebene zusammenarbeiten.
(1) Tuningens Bürgermeister Jürgen Roth hat beim Sitzungstermin des Gemeinderats am Donnerstag, 20. Dezember 2012 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal „Ochsen“ die Mitglieder des Gemeinderates, entsprechend dem derzeitigen Sachstand, erstmals über dieses Vorhaben informiert.
Suchmaschine Tuningen informiert sie seit 24.11.2012 vorausschauend, ergebnisoffen, präzise und
umfassend aus allen zur Verfügung stehenden Quellen
zum Projekt JVA / Gefängnis Tuningen-Weigheim, in aktuellen Artikeln.
(2) Liebe Leserin, lieber Leser, wir haben hier nur einige wichtige Punkte aufgegriffen, selbstverständlich gibt es noch unzählige,
hier nicht aufgezählte Punkte,
aber um den Rahmen dieses Dokumentes und die Übersichtlichkeit des Positionspapiers nicht zu sprengen, haben wir einige Themen nur angeschnitten!
Gerne können sie hier noch unbehandelte Themen in unserem Weblog ansprechen.
Den Link zum Weblog finden sie hier: » zum Tuninger Gefängnis Weblog
Leserservice: Die JVA-Gefängnis Artikel / Nachrichten sind auch in einer Version / Ausgabe für mobile Endgeräte erhältlich.
Mehr dazu jetzt exclusiv hier in den Artikeln auf der Website der Suchmaschine Tuningen.
36.3 Zitierfähige URL der Suchmaschine Tuningen:
Wer weitere Informationen sucht, findet sie im Internet bei der „Suchmaschine Tuningen“.
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die oben aufgeführten Informationen.
Schaefer, M. (2012). JVA Tuningen. 12/2012. Online in Internet: URL: http://www.tuningen24.de/news/tuningen/justizvollzugsanstalt.html
(Stand 20.12.2012).
Zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten des Abrufes unserer Artikel über ihren Desktop-PC (grün gekennzeichnet),
des mobilen Abrufes (gelb gekennzeichnet),
als PDF-Download (rot gekennzeichnet),
haben Sie eine weitere Möglichkeit das Abrufes der JVA-Gefängnis-Artikel, mit Hilfe der QR-Codes (2D-Matrix Code),
die wir auf der Hauptseite für Sie generiert und (blau gekennzeichnet) haben.
37.1
Einfach den zweidimensionalen Punktehaufen (quadratische Grafik mit unsortierten Punkten und drei Orientierungsmarkierungen in den Ecken), den QR-Code (Quick Response / schnelle Antwort) scannen.
Dank der Positionsmarken in den Ecken der Grafik, kann der Code in jeder Position gelesen werden, versuchen sie es einmal!
(1) Starten Sie die auf ihrem modernen Smartphone/Handy vorhandene QR App bzw.
laden sie sich einmalig eine kostenlose QR-Code-App im jeweiligen Appstore (Apple, Blackberry, Android oder Windows)
herunter und installieren diese. (2) Nun den Scanvorgang mit der im Handy integrierten Kamera starten und die Punktegrafik
innerhalb des angezeigten Rechteckes der App positionieren. (3) Nach einer Sekunde (bei guter Beleuchtung) hat der Scanner den Code gelesen / verarbeitet und zeigt das entschlüsselte
Scanergebnis an. (4) Nun das Ergebniss bestätigen und der entschlüsselten Information als Link folgen. (5) Schon erscheint die entsprechende Information im Display des Anzeigegerätes.
Sehr geehrte Leser/innen,
wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute und weiterhin viel Freude mit unseren
Informationen + Bildern aus Tuningen.
Wir freuen uns schon heute, Sie auch im kommenden Jahr wieder mit aktuellen Berichten und Fotos zum aktuellen Thema JVA-Tuningen
überraschen zu dürfen.
Ihr Suchmaschine Tuningen Team
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: jva@tuningen24.de
- Auch Ihre Meinung ist uns wichtig -
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben, bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Ihre Kritik und Vorschläge mit!